Sicherung der Großflächigkeit und Geschlossenheit des Böhmerwaldes

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die Raumeinheit nimmt nur einen Bruchteil des gesamten Böhmerwaldes ein. Er setzt sich jenseits der Staatsgrenzen in Bayern und Böhmen fort. Die Großflächigkeit und Geschlossenheit des Böhmerwaldes ist sein augenscheinlichstes Charakteristikum. Die noch weitgehend unzerschnittene Waldfläche ist sein wichtigstes Potenzial, das auch im europäischen Vergleich eine Besonderheit darstellt. Bestehende Störungen (wie Straßen, Siedlungen, Schigebiete) haben ein noch geringes Ausmaß und führen zu nur mäßigen Zerschneidungseffekten.
Die Großflächigkeit des Waldgebietes hat Bedeutung

  • für Klima, Luftfilterung, CO2 Bindung, Wasserspeicherung und Grundwasserbildung
  • als Lebensraum für Wildtiere mit großräumigen Habitatsansprüchen (Luchs, Elch, etc.)
  • für Ausbildung von großflächigen, ungestörten Wald-Kernbereichen

Gefährdung

Durch die zunehmende Bedeutung des Fremdenverkehrs in der Raumeinheit werden auch größere Tourismusprojekte interessanter, die den Weg des sanften Tourismus verlassen und zu härteren Eingriffen führen. Das geschlossene Waldband wird durch den Ausbau von Straßenverbindungen zerschnitten und die Durchlässigkeit für Tierarten verringert. Durch Ausdehnung und Neuanlage touristischer Zentren werden in die Fläche ausstrahlende Störungsquellen geschaffen und das Landschaftsbild beeinträchtigt.

 

Wege zum Ziel

Entwicklung eines touristischen Leitbildes, in dem der Böhmerwald als Grundlage für das Bestehen und die Weiterentwicklung eines sanften Tourismus anerkannt wird.
Konzentration der touristischen Gebiete auf bestehende Bereiche.

Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei Modernisierung und Adaptierungen bestehender Anlagen.

Vermeidung einer weiteren räumlichen Streuung.
Vermeidung weiterer Zerschneidungen insbesondere durch Neu- und Umbau von Straßen.
Abstimmung wesentlicher Maßnahmen (z.B. Errichtung zusätzlicher Grenzübertrittsstellen) mit den Schutzzielen der EU-Schutzgebiete in Form einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP).

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