Schutz aller Moorflächen

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

Ausgangslage/Zielbegründung

Bis hinein in die 70er- und 80er-Jahre des vorigen Jahrhunderts und davor wurde in Mooren, insbesondere Hochmooren, im Zuge der Urbarmachung von Grund und Boden und zur Bodenverbesserung in heute kaum vorstellbarem Ausmaß entwässert und Torf abgebaut.
Sie zählen heute zu den seltensten Lebensraumtypen und beherbergen Tier- und Pflanzenarten, die keinerlei Ausweichmöglichkeit auf andere Biotoptypen haben. Darüber hinaus sind sie im Stande, große Mengen Wasser zu speichern und Pflanzenreste zu konservieren, was sie zu bedeutenden Archiven der Vegetations- und Klimageschichte macht.
Bewusstseinsbildende wie auch hoheitliche Maßnahmen (insbesondere die Bewilligungspflicht für den Torfabbau und für die Entwässerung von Mooren) haben in den letzten beiden Jahrzehnten zu einem besseren Schutz der verbliebenen Moore geführt.
Der Schutz der letzten Moorflächen stellt daher ein zentrales Ziel des Naturschutzes dar, wobei der Erhaltung intakter hydrologischer Verhältnisse in und um die Moore die entscheidende Rolle zukommt.
Neben typischen Moorbewohnern wie Hochmoorgelbling, Rundblättrigem Sonnentau, Rosmarienheide und etwa der Moor-Spirke („Bayerischen Au“), könnte auch noch der Moorlaufkäfer (eine prioritäre Tierart der FFH-Richtlinie) anzutreffen sein, dessen Vorkommen zwar kolportiert, seit 1957 aber nicht mehr nachgewiesen werden konnte.

Gefährdung

Durch die Erklärung des Gebietes zum Europaschutzgebiet gilt hier das so genannte „Verschlechterungsverbot“.
Entwässerung und in weiterer Folge Aufforstungen oder auch Torfabbau finden unter den derzeitigen Voraussetzungen (rechtlich, eigenverantwortlich) nicht mehr statt..
Tourismus spielt allenfalls in der Bayerischen Au eine Rolle, durch die ein Wanderweg (Knüppelweg)  führt.
Eutrophierung durch atmosphärischen Nährstoffeintrag könnte in Zukunft zu einem ernsthaften Problem für den überwiegenden Teil der Moorflächen werden. Daneben kommt es vereinzelt zu Nährstoffeinträgen aus angrenzender landwirtschaftlicher Nutzung.

Wege zum Ziel

Durch Verzicht auf standortverändernde Nutzungen (Gegebenenfalls Sicherstellung durch privatrechtliche Vereinbarungen).
Wo diese zu Nährstoffeinträgen führt, sollte eine Extensivierung der Umgebungsnutzung angestrebt werden.

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