Nutzung des Potenzials von Steinbrüchen zur Entwicklung naturnaher Lebensräume

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

Ausgangslage/Zielbegründung

In der Raumeinheit sind kleine Steinbrüche angelegt, die dem lokalen Erhalt von Forststraßen und Lagerplätzen dienen bzw. nicht mehr genutzt werden. Steinbrüche stellen in großem Stil angelegt oft maßgebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, den Wasserhaushalt oder in vorhandene Lebensgemeinschaften dar. Als punktuelle Eingriffe tragen sie jedoch (unter Berücksichtigung sonstiger Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit) zur Strukturvielfalt in der Raumeinheit bei und sind Lebensraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten.

So wird beispielsweise ein Steinbruch vom Uhu besiedelt. Im Rahmen der weiteren Nutzung als Steinbruch sollte auf zufällig entstandene Sonderlebensräume mit höchster Bedeutung für den Naturschutz Rücksicht genommen werden, wenn eine Rekonstruktion des betreffenden Lebensraumes unwahrscheinlich ist.

Gefährdung

Aufforstung aufgelassener Steinbrüche
Wenn kein adäquater Ersatz geschaffen wird: Fortschreitende Sukzession bis zu einem geschlossenen Waldbestand, dadurch Verlust wertvoller Initialstadien.

Wege zum Ziel

Solange ein extensiver Nutzungsanspruch an die Steinbrüche besteht, soll dieser auch aufrecht erhalten werden. Sollte die Nutzung aufgegeben werden, so ist die natürliche Sukzession dem Aufforsten vorzuziehen, weil zumindest über einen längeren Zeitraum der ursprüngliche Charakter erhalten bleibt. Bei fortschreitender Sukzession können pflegende und gestaltende Eingriffe mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen in Betracht gezogen werden. Im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ist danach zu trachten, möglichst jene Auflagen zu erteilen, die eine naturnahe Entwicklung der Steinbrüche in der Nachnutzungsphase erwarten lassen.

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