Quelle: Denise Stinglmayr, Land OÖ
Hier finden Sie die wichtigsten Rechtsmaterien, die im Bereich Land- und Forstwirtschaft vollzogen werden, die zuständigen Behörden und Dienststellen, die entsprechenden Gesetzestexte sowie wichtige Hinweise auf weitere Informationsquellen.
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Alm- und Kulturflächenschutz
Rechtliche Bestimmungen zum Thema Almschutz und Almentwicklung, Neuaufforstung und Feldschutz
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Berufsausbildungsrecht in der Land- und Forstwirtschaft
Berufsausbildungsrecht für die Facharbeiter- und Meisterausbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Anerkennungsverfahren für Lehrlingsausbildungsbetriebe.
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Bienenzuchtrecht
Dieses Gesetz regelt das Halten und die Zucht von Bienen einschließlich der Wanderung mit Bienen (Bienenwirtschaft) in Oberösterreich sowie die damit im Zusammenhang stehenden nachbarrechtlichen Verhältnisse
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Bodenschutzrecht
Die Ziele des Oö. Bodenschutzgesetzes sind die Erhaltung des Bodens, der Schutz der Bodengesundheit vor schädlichen Einflüssen sowie die Verbesserung und Wiederherstellung der Bodengesundheit.
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Futtermittelrecht
Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel ist die einwandfreie Qualität von Futtermitteln, die durch gesetzliche Bestimmungen und Kontrollmechanismen sichergestellt wird.
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Forstrecht
Die forstrechtlichen Bestimmungen dienen der Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen und bieten Gewähr für eine damit im Einklang stehende Waldbehandlung und nachhaltige Waldbewirtschaftung
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Grundverkehrsrecht
Die Erhaltung der ländlichen Struktur bzw. die Beschränkung des Ausverkaufs von Grund und Boden sind das Ziel des Grundverkehrsrechts.
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Pflanzenschutzrecht
Das Pflanzenschutzrecht soll die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen verhindern und gibt Verfahrensregeln für das Verbringen von Pflanzen.
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Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Aufgaben und Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaftsinspektion
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Tierzuchtrecht
Verwaltungsrechtliche Belange, die bei der Züchtung von Nutztieren maßgeblich sind, werden durch das Tierzuchtrecht geregelt.
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Umwelthaftungsrichtlinie
Die Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG schafft europaweit einen Ordnungsrahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
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Vermarktungsnormenrecht
Landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Nahrungsmittel, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Qualitätsnormen erfüllen, die durch das Vermarktungsnormenrecht geregelt werden.
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Weinbaurecht
Durch das Oö. Weinbaugesetz soll der Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geregelt und gesichert werden.