Vermarktungsnormenrecht

Landwirtschaftliche Erzeugnisse, insbesondere Nahrungsmittel, dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Qualitätsnormen erfüllen, die durch das Vermarktungsnormenrecht geregelt werden.

Ziel der Vermarktungsnormen ist  eine verbesserte Marktübersicht und Markttransparenz.
Dies soll durch die Standardisierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hinsichtlich ihrer Produktionsbedingungen, ihrer äußeren Beschaffenheitsmerkmale, ihrer Verpackung und ihrer Kennzeichnung geschehen. Zudem soll die Herstellung und Verbesserung von Qualitätsprodukten gefördert werden.

 

Rechtsvorschriften in den geltenden Fassungen: