Bienenzuchtrecht

Dieses Gesetz regelt das Halten und die Zucht von Bienen einschließlich der Wanderung mit Bienen (Bienenwirtschaft) in Oberösterreich sowie die damit im Zusammenhang stehenden nachbarrechtlichen Verhältnisse

Es enthält Vorschriften über die Abstände von Heimbienenständen zur Grundgrenze, Maßnahmen gegen Raubbienen und die Bienenbeförderung.

Für die Wanderung mit Bienen ist zum Schutz der örtlichen Bienenvölker eine Anzeigepflicht an die Gemeinde festgelegt. Diese hat die Zuwanderung bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit Bescheid zu untersagen. Bei der Aufstellung von Wanderbienenständen sind ebenfalls Mindestabstände zu den Nachbargrundgrenzen zu beachten.

Die Landesregierung kann eine Belegstelle, die der Reinzucht von Königinnen und Drohnen der heimischen Carnica-Rasse dient, zu einer "anerkannten Belegstelle" erklären. Das Gelände im Umkreis von vier Kilometern um eine anerkannte Belegstelle gilt als ihr Schutzgebiet (keine Neuaufstellung bzw. Entfernung von vorhandenen Wanderbienenständen, Verpflichtung zur Umweiselung bestehender Heimbienenstände).

 

 

Asiatische Hornisse

Abbildung 1: Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist etwas kleiner als die heimische Hornisse (Vespa crabro). Sie können aufgrund ihrer unterschiedlichen Färbung gut voneinander unterschieden werden. Copyright: AGES/Dirk Louis Schorkopf

Asiatische Hornisse gesichtet – was tun?

Wer eine Asiatische Hornisse sieht, sollte Fotos machen, auf denen die Farben des Tieres gut zu sehen sind. Es ist unbedingt davon abzuraten, Nester eigenständig zu entfernen. Stattdessen sollte die Meldeplattform www.velutinamelden.at (https://bienengesundheit.at/vespa-velutina) genutzt werden, um die zuständigen Fachstellen zu informieren, die im Falle der Bestätigung Bekämpfungs- bzw. Beseitigungsmaßnahmen einleiten. Bestimmte (behördliche) Aufgaben wie z. B. Notifizierungen, Managementmaßnahmen usw. gehören zur Aufgabengruppe Natur- und Landschaftsschutz (Abteilung Naturschutz). Zentrale Informationen zur Asiatischen Hornisse erhalten Sie beim Bienenzentrum Oberösterreich. Auch der Oö. Landesverband für Bienenzucht steht Ihnen bei Verdachtsfällen für Auskünfte zur Verfügung.

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist gemäß der EU-Verordnung 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten als Art von unionsweiter Bedeutung gelistet. Sie stammt ursprünglich aus Südostasien und wurde 2004 vermutlich über Warentransporte aus China nach Frankreich eingeschleppt. Seither breitet sie sich kontinuierlich auf dem europäischen Kontinent aus. In Deutschland, der Schweiz und Italien und weiteren Nachbarländern ist sie bereits vorzufinden. In Österreich wurde die Asiatische Hornisse im April 2024 erstmals in Salzburg gesichtet, jedoch nur als Einzelfund, sodass vorerst Entwarnung gegeben wurde. Auch in Oberösterreich ist mit einem Auftreten zu rechnen. Um vorbereitet zu sein werden vom Land Oberösterreich neben Pilotprojekten auch eine Meldeplattform durch finanzielle Beteiligungen vorausschauend unterstützt.

Die Asiatische Hornisse stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Imkerei dar, da sie gezielt Honigbienen jagt. Auch Wildbienen und andere Bestäuberinsekten sind betroffen. Zudem kann sie durch das Anfressen reifer Früchte Schäden im Obst- und Weinbau verursachen.

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