Berufsausbildungsrecht in der Land- und Forstwirtschaft

Berufsausbildungsrecht für die Facharbeiter- und Meisterausbildung in der Land- und Forstwirtschaft sowie Anerkennungsverfahren für Lehrlingsausbildungsbetriebe.

Das Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 1991 regelt  die Berufsausbildung in einem der 15 Ausbildungsgebiete im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Grundsätzlich erfolgt die Facharbeiterausbildung durch eine dreijährige Lehre sowie die Meisterausbildung durch eine mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter/in und dem erfolgreichen Besuch eines Meisterlehrganges.

Zur Vollziehung des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 ist die bei der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich eingerichtete Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) zuständig. Zu den behördlichen Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zählt unter anderem auch die Anerkennung von Lehrbetrieben.

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