Das Oö. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz 2024 regelt die Berufsausbildung in einem der 16 Ausbildungsgebiete im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsätzlich erfolgt die Facharbeiterausbildung durch eine dreijährige Lehre sowie die Meisterausbildung durch eine mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter/in und dem erfolgreichen Besuch eines Meisterlehrganges.
Zur Vollziehung des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2024 (LFBAG 2024) ist die bei der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich eingerichtete Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) zuständig. Zu den behördlichen Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle zählt unter anderem auch die Anerkennung von Lehrbetrieben.
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