Die Veterinärmedizin sichert nachhaltig die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere und gewährleistet die Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Quelle: Franz Linschinger, Land Oberösterreich
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Erster Ansprechpartner bei Verdacht auf Tierschutzvergehen sind die Polizeidienststellen oder die Bezirkshauptmannschaften/Magistrate. Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltungen sowie Zoos und Tierhandlungen werden vom Veterinärdienst regelmäßig und strichprobenartig kontrolliert.
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Die Überwachung der Sicherheit hinsichtlich Lebensmittel tierischer Herkunft erfolgt durch den Veterinärdienst.
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Der Veterinärdienst überwacht die Entsorgung von Tierkörpern und tierischen Abfällen sowie die Verwertung tierischer Nebenprodukte.
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Die Anwendung von Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt und wird sowohl bei den Tierärzten als auch bei den Landwirten genau kontrolliert.
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Bevor man mit seinem Tier ins Ausland reist, sollte man sich über die Einreisebestimmungen informieren.
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Die Veterinärbehörden überwachen den Tierverkehr und den Verkehr mit tierischen Produkten, um den Tierbestand vor ansteckenden Krankheiten und die Konsumenten vor nicht sicheren Lebensmitteln zu schützen.
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Bei Seuchenverdacht werden verdächtige Betriebe vorübergehend gesperrt und Untersuchungen, Probenahmen sowie epidemiologische Erhebungen durchgeführt. Auch Schutzimpfungen können die Seuchenausbreitung verhindern.
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Die Interessen des Tierschutzes vertreten in jedem Bundesland Tierschutzombudspersonen, die in der Ausübung des Amtes keinen Weisungen unterliegen.