Jagd
Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Von wem und unter welchen Umständen das Jagdrecht ausgeübt werden darf, ist im Oö. Jagdgesetz und in den dazu erlassenen Verordnungen näher geregelt.
Während in frühen Zeiten die Jagd im Wesentlichen der Nahrungsbeschaffung und dem Schutz der Menschen vor wilden Tieren diente, entwickelte sie sich ab dem Mittelalter mehr und mehr zu einer sportlichen Tätigkeit, die vor allem der Oberschicht vorbehalten blieb.
Heute liegt der vorrangige Zweck der Jagdausübung nicht mehr in der Trophäenjagd, sondern in der Schaffung eines sinnvollen Ausgleichs der begründeten Interessen der Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem öffentlichen Interesse der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes andererseits. Diese grundlegenden Zielsetzungen spiegeln sich auch in den jagdrechtlichen Bestimmungen - zB über die Abschussplanung und die Abwehr bzw. den Ersatz von Wildschäden sowie den nationalen und internationalen Schutz bestimmter Wildarten - wider.
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Jagdrecht.
Hier finden Sie wichtige Bestimmungen des Jagdgesetzes und die dazu gehörenden Verordnungen.
Fischerei
Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht. Es umfasst im Wesentlichen die ausschließliche Berechtigung, in jenem Gewässer, auf das sich das Recht räumlich erstreckt, Wassertiere, das sind Fische, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln, zu hegen, zu fangen (Fischfang), sich anzueignen sowie durch Berechtigte deren Fang und Aneignung an Dritte zu gestatten.
Das Oö. Fischereigesetz und die dazu erlassenen Verordnungen regeln die Ausübung des Fischfangs und die Fischhege in fischereiwirtschaftlicher und fischereipolizeilicher Hinsicht, um einen nach Art und Menge entsprechenden, gewässertypspezifischen und gesunden Fischbestand in den heimischen Gewässern zu halten.
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Fischereirecht.
Hier finden Sie wichtige Bestimmungen des Fischereigesetzes und die dazu gehörenden Verordnungen.
Weiterführende Informationen
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Fischereibetriebe Oberösterreichs.
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- Oö. Fischereigesetz .
- Oö. Jagdgesetz .