Jagd und Fischerei

Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht.

Jagd

Das Jagdrecht erfließt aus dem Grundeigentum und ist mit diesem verbunden. Von wem und unter welchen Umständen das Jagdrecht ausgeübt werden darf, ist im Oö. Jagdgesetz 2024 und in den dazu erlassenen Verordnungen näher geregelt.

Während in frühen Zeiten die Jagd im Wesentlichen der Nahrungsbeschaffung und dem Schutz der Menschen vor wilden Tieren diente, entwickelte sie sich ab dem Mittelalter mehr und mehr zu einer sportlichen Tätigkeit, die vor allem der Oberschicht vorbehalten blieb.

Heute liegt der vorrangige Zweck der Jagdausübung nicht mehr in der Trophäenjagd, sondern in der Schaffung eines sinnvollen Ausgleichs der begründeten Interessen der Land- und Forstwirtschaft einerseits und dem öffentlichen Interesse der Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes andererseits. Diese grundlegenden Zielsetzungen spiegeln sich auch in den jagdrechtlichen Bestimmungen - zB über die Abschussplanung und die Abwehr bzw. den Ersatz von Wildschäden sowie den nationalen und internationalen Schutz bestimmter Wildarten - wider.

  • Jagdrecht.

    Hier finden Sie wichtige Bestimmungen des Oö. Jagdgesetzes 2024 und die dazu gehörenden Verordnungen.

Fischerei

Das Fischereirecht ist ein dingliches, nicht notwendig mit dem Eigentum an einer Liegenschaft verbundenes Recht. Es umfasst im Wesentlichen die ausschließliche Berechtigung, in jenem Gewässer, auf das sich das Recht räumlich erstreckt, Wassertiere, das sind Fische, Neunaugen, Krustentiere und Muscheln, zu hegen, zu fangen (Fischfang), sich anzueignen sowie durch Berechtigte deren Fang und Aneignung an Dritte zu gestatten.

Das Oö. Fischereigesetz und die dazu erlassenen Verordnungen regeln die Ausübung des Fischfangs und die Fischhege in fischereiwirtschaftlicher und fischereipolizeilicher Hinsicht, um einen nach Art und Menge entsprechenden, gewässertypspezifischen und gesunden Fischbestand in den heimischen Gewässern zu halten.

 
  • Fischereirecht.

    Hier finden Sie wichtige Bestimmungen des Fischereigesetzes und die dazu gehörenden Verordnungen.

Wolfs-Management

Wolf im Wald

Quelle: Bernhard Schön, Land

Informationen über die aktuelle Situation des Wolfes in unserem Bundesland, Neuigkeiten und Wissenswertes zum Wolf, Fragen zur Biologie und Ökologie sowie die wichtigsten Punkte des Managements werden beschrieben.

Fischotter-Management

Fischotter frisst Fisch

Quelle: Josef Limberger, Land

Durch strengste Schutzmaßnahmen hat sich die Fischotterpopulation in Oberösterreich flächendeckend und in angemessener Anzahl etabliert. Ein positiver Bestandstrend lässt sich vor allem im vergangenen Jahrzehnt beobachten. Gleichwohl gibt es immer wieder Interessenkonflikte zwischen dem Schutz der Fischotter, der Fischereiwirtschaft an Fischteichen und seinem Einfluss auf andere an und in Gewässern vorkommende wildlebende Tierarten.

Federwild-Manangement

Collage mit 6 Vogelarten

Quelle: ©mathias, Uryadnikov Sergey, romantiche, Michael, Thomas, SanderMeertins – stock.adobe.com

Die Oö. Federwildmanagementverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Schonzeit bestimmter Federwildarten. Es können dadurch bei Bedarf sowohl Maßnahmen zur Vergrämung als auch gezielte Entnahmen durchgeführt werden. Dies soll ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wild in der oberösterreichischen Kulturlandschaft ermöglichen.

Trotz dieser Ausnahmen stellt das Federwild-Management sicher, dass der günstige Erhaltungszustand dieser Federwildarten weiterhin erhalten bleibt.

Von der Verordnung werden erfasst das Auerwild, das Birkwild, die Graugans, der Graureiher, der Höckerschwan und die Ringeltaube.

 

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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