Weinbaurecht

Durch das Oö. Weinbaugesetz soll der Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geregelt und gesichert werden.

Durch das Oö. Weinbaugesetz soll der Weinbau in Oberösterreich entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts geregelt und gesichert werden.

Das Pflanzen von Weinreben ist nur aufgrund eines Pflanzungsrechts im Sinne dieses Landesgesetzes zulässig. Zu den Pflanzungsrechten zählen Pflanzungsrechte aus der regionalen Reserve, die Neupflanzungsrechte (Pflanzen zum Zweck der Selbstversorgung, zu Versuchszwecken und in Sonderanlagen) und Wiederbepflanzungsrechte.

Sofern das Pflanzen nicht schon aufgrund anderer Pflanzrechte zulässig oder zu bewilligen ist, ist hiefür die Gewährung eines Pflanzungsrechtes aus der regionalen Reserve erforderlich.

In Ausübung der Weinbauaufsicht hat die Landesregierung ein Landesweinbaukataster zu führen, welches einen Überblick über die in Oberösterreich liegenden Weinbaubetriebe, Weinbaugrundstücke und Sonderanlagen gibt.

Rechtsvorschriftt in der geltenden Fassung:

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: