Flurneuordnung (Zusammenlegung)

Durch Flurneuordnungsverfahren werden zum Zweck einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Landwirtschaft land- und forstwirtschaftliche Grundstücke neu eingeteilt und erschlossen.

Traktor mit Ladewagen bei Heueinbringung

Quelle: Abt. LNO; Fotograf: Dipl.-Ing. Alois Steinbach

Die Neuordnung des Grundbesitzes und eine zeitgemäße Erschließung senken den Aufwand der Bewirtschafter und steigern die Leistungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen wird eine nachhaltige und umweltgerechte Landwirtschaft gefördert.

Dazu bestehen drei Möglichkeiten:

Weiterführende Informationen

Übereinkommen und Verträge

Die Grundeigentümer vereinbaren untereinander Grundkäufe und Grundtäusche.  Wenn diese Rechtsgeschäfte eine bessere Bewirtschaftung der Grundstücke ermöglichen,  können diese als Flurbereinigung anerkannt werden. Tauschübereinkommen können auch von der Behörde beurkundet werden. Aufstockungen ohne Vorteile für die Bodenbewirtschaftung können als Siedlungsmaßnahme anerkannt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare

Freiwilliger Nutzungstausch

Es erfolgt eine Neueinteilung der Bewirtschaftungsflächen ohne Änderung der Eigentumsgrenzen. Die Neuordnung beruht auf einer Vereinbarung der Grundeigentümer und Grundbewirtschafter und wird mit zeitlich befristeten Pachtverträgen umgesetzt. Die Agrarbehörde moderiert den Ablauf des Verfahrens.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

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