Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Betriebsstätte in Oberösterreich, die vormals beschäftigungslose Personen einstellen und deren Arbeitsverhältnis ab bzw. nach dem 15. Oktober 2026 beginnt.
Was wird gefördert?
Für die Dauer von drei Monaten wird eine Förderung in Höhe von 33,3 Prozent der Bruttolohnkosten und der förderbaren Lohnnebenkosten bis zu max. 1.000 Euro pro Person und Monat gewährt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die zu beschäftigende Person war mindestens 6 Monate beim AMS OÖ als arbeitslos vorgemerkt
- Absolvierung einer Ausbildung, die in der neuen Tätigkeit verwertbar ist
- Beschäftigungsausmaß von mindestens 50 Prozent der Normalarbeitszeit
- Keine Fördermöglichkeit durch das AMS OÖ
Abwicklung / Antragstellung
Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie müssen innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das "Mein OÖ Portal" mit dem dafür vorgesehenen Formular und der darin angeführten Beilagen beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Forschung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, gestellt werden.
Beilagen
