Betriebsmittelkredit Dürre 2026

Zinsenzuschüsse für Betriebsmittelkredite zur Sicherung der Liquidität von landwirtschaftlichen Betrieben.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, juristische Personen sowie Personenvereinigungen, die einen in Oberösterreich gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften. 

Was wird gefördert?

Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten, die hohe Ertragsverluste und damit Einkommensverluste erlitten haben, welche durch die im Jahr 2026 herrschende Trockenheit entstanden sind. 

Gegenstand der Förderung ist der Abschluss eines Darlehensvertrages zur erleichterten Finanzierung von Betriebsmittelkrediten. 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung besteht aus einem Zinsenzuschuss bei Betriebsmittelkrediten in Höhe von 2,75 % p.a. für gegen Dürre versicherte Betriebe bzw. für Betriebe, die sich für 2027 neu versichern. 
  • Für nicht versicherte Betriebe beträgt der Zinsenzuschuss 2,5 % p.a.
  • Dem Antragsteller wird nur die Differenz zwischen dem Zinsenzuschuss und dem gewährten Zinssatz (aber maximal 3,9 %) verrechnet. 
  • Darlehensverträge mit einem Zinssatz von mehr als 3,9 % werden nicht gefördert. 
  • Die Zinsenzuschüsse werden zu gleichen Teilen aus Mitteln des Bundes und des Landes finanziert. 
  • Es ist nur ein Darlehensvertrag zulässig. 
  • Die Gewährung der Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1408/2013.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Darlehen dient der Finanzierung von Betriebsmitteln, die für die pflanzliche und tierische Produktion erforderlich sind.
  • Der Darlehensvertrag mit dem Kreditinstitut darf frühestens am 1. Juli 2026 abgeschlossen worden sein.
  • Der Zinssatz beträgt maximal 3,9 % p.a.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt ein, zwei oder maximal drei Jahre.
  • Die Darlehenshöhe beträgt mindestens 5.000 Euro und maximal 75.000 Euro.
  • Für die Förderung dürfen maximal 750 Euro Darlehensbetrag je Hektar Acker- und Grünland bzw. 4.500 Euro je Hektar Sonderkulturfläche (Obstbau, Weinbau, Gartenbau und Feldgemüseanbau) auf Basis des MFA 2025 berücksichtigt werden. Alternativ kann anstelle eines Hektars LN eine GVE auf Basis des Tierbestands des Jahres 2025 herangezogen werden. 

Abwicklung / Antragstellung

Das Förderansuchen ist unter Verwendung des vorgesehenen Formulars inklusive der Bankbestätigung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, einzureichen. 

Eine Antragstellung ist bis zum 31. März 2027 möglich.

Weitere Details und rechtliche Grundlagen entnehmen Sie der "Sonderrichtlinie Trockenheit 2026" des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. GZ: 2026-0.699.460 (siehe untenstehendes PDF)

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: