Wer wird gefördert?
Gefördert werden Investivprojekte von Gemeinden, kirchlichen Organisationen oder privaten, nicht auf Gewinn ausgerichteten Organisationen und Unternehmen. Die geförderte Einrichtung muss in dem unten angeführten Ausmaß für öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen genutzt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die der Errichtung, der Modernisierung, der Erhaltung, des Betriebs oder der Verbesserung von kultureller Infrastruktur dienen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Gefördert werden nur Projekte mit Standort in Oberösterreich
- Es müssen jährlich mindestens 80 % der verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten für kulturelle Zwecke genutzt werden.
- Bei Gemeinden und Einrichtungen von Religionsgemeinschaften ist die Förderung bei einer mindestens 50 % Nutzung für kulturelle Zwecke ausreichend.
- Entsprechender Bedarf
- Sicherstellung der Finanzierung
Es besteht keine Förderbasis für
- Maßnahmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit einer Kulturnutzung stehen Dazu zählen insbesondere Einrichtungen für unabhängig von der kulturellen Nutzung betriebene Gastronomie, Außenanlagen, nicht für den Kulturbetrieb genutzte Räumlichkeiten etc.
- den Ankauf von Liegenschaften
- Professionelle Vermieterinnen oder Vermieter von Veranstaltungsstätten, die diese mit Gewinnerzielungsabsicht betreiben
- weder die Errichtung noch die künstlerische Gestaltung von Orgeln, Aufbahrungshallen, Friedhofsmauern, Themenwege, Ateliers
- Veranstaltungsstätten ohne entsprechende kulturelle Nutzung
- Nicht unmittelbar der kulturellen Nutzung zuzuschreibenden Einbauten, Einrichtungen, (Wohnungen, vermietete Proberäume, etc.)
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels Formular
Folgende Unterlagen sollen dazu vorbereitet werden:
- Detaillierte Projektbeschreibung inkl. voraussichtlichen Zeitplan und ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
- Detaillierte Kostenaufstellung/Kostenschätzung
- Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose inkl. Folgekostenabschätzung ab Gesamtkosten von 100.000 Euro
- Bei der Neuerrichtung sind weiters folgende Unterlagen erforderlich:
- Bedarfsanalyse
- Welche Räumlichkeiten stehen in der Gemeinde/der Region zur Verfügung?
- Welche Kapazitäten weisen diese auf?
- Was unterscheidet die geplante Einrichtung von diesen?
- Wie weit können die Kapazitäten ausgenutzt werden?
- Welche behördlichen Vorgaben gibt es hierzu?
- Betriebskonzept
- Bedarfsanalyse
- Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften soweit diese schon vorliegen
- Bei Investivprojekten mit Gemeindebeteiligung wird auf die Vorgaben laut Gemeindefinanzierung NEU hingewiesen
- Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.
Formular
-
Kulturförderung (KGD-K/E-5)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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