Federwild-Management

Das Federwildmanagement hat zum Ziel, die Population von Federwild zu erhalten, bei Bedarf zu regulieren sowie nachhaltig zu nutzen.

Die Oö. Federwildmanagementverordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Schonzeit bestimmter Federwildarten. Es können dadurch bei Bedarf sowohl Maßnahmen zur Vergrämung als auch gezielte Entnahmen durchgeführt werden. Dies soll ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wild in der oberösterreichischen Kulturlandschaft ermöglichen.

Trotz dieser Ausnahmen stellt das Federwild-Management sicher, dass der günstige Erhaltungszustand dieser Federwildarten weiterhin erhalten bleibt.

Von der Verordnung werden erfasst das Auerwild, das Birkwild, die Graugans, der Graureiher, der Höckerschwan und die Ringeltaube.

Rechtsgrundlagen

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