Entnahmekontingente

Anzahl der Federwildarten, für die eine Entnahmemöglichkeit besteht

Letale Entnahmen sind auf die örtlichen Bestände (Gesamtpopulation) abzustimmen, damit die Population der genannten Federwildarten trotz der vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilt.

Entnahmekontingent Auerwild

Entnahmezeitraum von 1.5. bis 31.5. in ungeraden Kalenderjahren

  • Oberösterreich

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Für das Auerwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 1 – Entnahmekontingent Auerwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Entnahmekontingent Birkwild

Entnahmezeitraum von 1.5. bis 31.5. in geraden Kalenderjahren

  • Oberösterreich

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Für das Birkwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 2 – Entnahmekontingent Birkwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Entnahmekontingent Graugans

Entnahmezeitraum von 1.3. bis 31.7.

  • Brutregion West
  • Brutregion Mitte

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Vöcklabruck

Brutregion Mitte: Eferding, Freistadt, Gmunden, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Land

Für Graugänse wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 3 – Entnahmekontingent Graugans der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandszählungen von 130 – 170 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 20 Graugänsen (Brutregion West: 10 Graugänse und Brutregion Mitte: 10 Graugänse).

Entnahmekontingent Höckerschwan

Entnahmezeitraum von 1.3. bis 31.10.
(1.9. bis 31.10. nur Höckerschwäne mit grau bis graubraunem Gefieder)

  • Brutregion West
  • Brutregion Mitte
  • Brutregion Süd

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding

Brutregion Mitte: Eferding, Freistadt, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Land

Brutregion Süd: Gmunden, Kirchdorf, Vöcklabruck

Für Höckerschwäne wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 4 – Entnahmekontingent Höckerschwan der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandszählungen von 120 – 150 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 18 Höckerschwänen (Brutregion West: 6 Höckerschwäne, Brutregion Mitte: 6 Höckerschwäne, Brutregion Süd: 6 Höckerschwäne).

Entnahmekontingent Graureiher

(A) Gewässerstrecken mit bes. ökol. Funktion

Entnahmezeitraum von 16.8. bis 31.1.

  • Oberösterreich

(B) Teichanlagen

Entnahmezeitraum von 16.8. bis 31.1.

  • Brutregion West
  • Brutregion Nord
  • Brutregion Süd

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding

Brutregion Nord: Eferding, Freistadt, Linz-Land, Perg, Urfahr-Umgebung, Wels-Land

Brutregion Süd: Gmunden, Kirchdorf an der Krems, Steyr-Land, Vöcklabruck

Für Graureiher wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 5 – Entnahmekontingent Graureiher der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Auf Grundlage der im Jahr 2024 vorgenommenen Bestandszählungen von 173 – 178 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 19 Graureihern. Bei den Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Funktion dürfen insgesamt 6 Graureiher und bei den Teichanlagen dürfen insgesamt 13 Graureiher (Brutregion West: 7 Graureiher, Brutregion Nord: 3 Graureiher, Brutregion Süd: 3 Graureiher) entnommen werden.

Entnahmekontingent Ringeltaube

Entnahmezeitraum von 1.4. bis 31.8.

  • Braunau
  • Eferding
  • Freistadt
  • Gmunden
  • Grieskirchen
  • Kirchdorf
  • Linz-Land
  • Linz-Stadt
  • Perg
  • Ried
  • Rohrbach
  • Schärding
  • Steyr-Land
  • Steyr-Stadt
  • Urfahr-Umgebung
  • Vöcklabruck
  • Wels-Land
  • Wels-Stadt

Datenstand: 29.06.2025 05:56:32

Für Ringeltauben wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 6 – Entnahmekontingent Ringeltaube der Oö. Federwildmanagementverordnung).

Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandsschätzungen von 13.000 – 22.000 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 2.249 Ringeltauben.

Bezirk Ringeltaubenkontingent
  Bezirkskontingent (70 %) Landesvorbehaltskontingent (30 %)
  1574 675
Braunau 188 675
Eferding 65
Freistadt 50
Gmunden 43

Grieskirchen

169
Kirchdorf 87
Linz-Land 140
Linz-Stadt 4
Perg 102
Ried 145
Rohrbach 50
Schärding 134
Steyr-Land 78
Steyr-Stadt 2
Urfahr-Umgebung 61
Vöcklabruck 89
Wels-Stadt 8
Wels-Land 15

Sollte das Bezirkskontingent im jeweiligen Bezirk bereits erschöpft sein, so können durch die Landesregierung im Rahmen des Landesvorbehaltskontingents noch weitere Entnahmen freigegeben werden.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: