Letale Entnahmen sind auf die örtlichen Bestände (Gesamtpopulation) abzustimmen, damit die Population der genannten Federwildarten trotz der vorübergehenden Ausnahme von der Schonzeit ohne Beeinträchtigung in einem günstigen Erhaltungszustand verweilt.
Entnahmekontingent Auerwild
Entnahmezeitraum von 1.5. bis 31.5. in ungeraden Kalenderjahren
- Oberösterreich
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Für das Auerwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 1 – Entnahmekontingent Auerwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Entnahmekontingent Birkwild
Entnahmezeitraum von 1.5. bis 31.5. in geraden Kalenderjahren
- Oberösterreich
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Für das Birkwild wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 1 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer nach dem Stand der Wissenschaft die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 2 – Entnahmekontingent Birkwild der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Entnahmekontingent Graugans
Entnahmezeitraum von 1.3. bis 31.7.
- Brutregion West
- Brutregion Mitte
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding, Vöcklabruck
Brutregion Mitte: Eferding, Freistadt, Gmunden, Kirchdorf an der Krems, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Land
Für Graugänse wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 3 – Entnahmekontingent Graugans der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandszählungen von 130 – 170 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 20 Graugänsen (Brutregion West: 10 Graugänse und Brutregion Mitte: 10 Graugänse).
Entnahmekontingent Höckerschwan
Entnahmezeitraum von 1.3. bis 31.10.
(1.9. bis 31.10. nur Höckerschwäne mit grau bis graubraunem Gefieder)
- Brutregion West
- Brutregion Mitte
- Brutregion Süd
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding
Brutregion Mitte: Eferding, Freistadt, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Wels-Land
Brutregion Süd: Gmunden, Kirchdorf, Vöcklabruck
Für Höckerschwäne wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 4 – Entnahmekontingent Höckerschwan der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandszählungen von 120 – 150 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 18 Höckerschwänen (Brutregion West: 6 Höckerschwäne, Brutregion Mitte: 6 Höckerschwäne, Brutregion Süd: 6 Höckerschwäne).
Entnahmekontingent Graureiher
(A) Gewässerstrecken mit bes. ökol. Funktion
Entnahmezeitraum von 16.8. bis 31.1.
- Oberösterreich
(B) Teichanlagen
Entnahmezeitraum von 16.8. bis 31.1.
- Brutregion West
- Brutregion Nord
- Brutregion Süd
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Brutregion West: Braunau am Inn, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Rohrbach, Schärding
Brutregion Nord: Eferding, Freistadt, Linz-Land, Perg, Urfahr-Umgebung, Wels-Land
Brutregion Süd: Gmunden, Kirchdorf an der Krems, Steyr-Land, Vöcklabruck
Für Graureiher wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 5 – Entnahmekontingent Graureiher der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Auf Grundlage der im Jahr 2024 vorgenommenen Bestandszählungen von 173 – 178 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 19 Graureihern. Bei den Gewässerstrecken mit besonderer ökologischer Funktion dürfen insgesamt 6 Graureiher und bei den Teichanlagen dürfen insgesamt 13 Graureiher (Brutregion West: 7 Graureiher, Brutregion Nord: 3 Graureiher, Brutregion Süd: 3 Graureiher) entnommen werden.
Entnahmekontingent Ringeltaube
Entnahmezeitraum von 1.4. bis 31.8.
- Braunau
- Eferding
- Freistadt
- Gmunden
- Grieskirchen
- Kirchdorf
- Linz-Land
- Linz-Stadt
- Perg
- Ried
- Rohrbach
- Schärding
- Steyr-Land
- Steyr-Stadt
- Urfahr-Umgebung
- Vöcklabruck
- Wels-Land
- Wels-Stadt
Datenstand: 29.06.2025 05:56:32
Für Ringeltauben wird die maximal mögliche Entnahmemenge je nach Bestandsentwicklung mit bis zu 7 % der jährlichen Gesamtsterblichkeitsrate (Mortalität) festgesetzt. Die Feststellung der Ausgangspopulation erfolgt jeweils auf Basis der Bestandszählungen, auf Grund derer die höchstmöglichen Entnahmezahlen ermittelt werden (Anlage 6 – Entnahmekontingent Ringeltaube der Oö. Federwildmanagementverordnung).
Auf Grundlage der im Jahr 2018 vorgenommenen Bestandsschätzungen von 13.000 – 22.000 Brutpaaren in Oberösterreich ergibt sich ein Kontingent von insgesamt 2.249 Ringeltauben.
Bezirk | Ringeltaubenkontingent | ||||||||||||||||||
Bezirkskontingent (70 %) | Landesvorbehaltskontingent (30 %) | ||||||||||||||||||
1574 | 675 | ||||||||||||||||||
Braunau | 188 | 675 | |||||||||||||||||
Eferding | 65 | ||||||||||||||||||
Freistadt | 50 | ||||||||||||||||||
Gmunden | 43 | ||||||||||||||||||
Grieskirchen |
169 | ||||||||||||||||||
Kirchdorf | 87 | ||||||||||||||||||
Linz-Land | 140 | ||||||||||||||||||
Linz-Stadt | 4 | ||||||||||||||||||
Perg | 102 | ||||||||||||||||||
Ried | 145 | ||||||||||||||||||
Rohrbach | 50 | ||||||||||||||||||
Schärding | 134 | ||||||||||||||||||
Steyr-Land | 78 | ||||||||||||||||||
Steyr-Stadt | 2 | ||||||||||||||||||
Urfahr-Umgebung | 61 | ||||||||||||||||||
Vöcklabruck | 89 | ||||||||||||||||||
Wels-Stadt | 8 | ||||||||||||||||||
Wels-Land | 15 |
Sollte das Bezirkskontingent im jeweiligen Bezirk bereits erschöpft sein, so können durch die Landesregierung im Rahmen des Landesvorbehaltskontingents noch weitere Entnahmen freigegeben werden.