Zahnmedizin

Voraussetzungen

Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen (Kleinbild- und Panoramaröntgen, Volumentomograph) benötigen eine Bewilligung nach dem Strahlenschutzgesetz 2020.

Vor Errichtung neuer Strahlenanwendungsräume/Ordinationen sollten Sie auf jeden Fall mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen.

Antragsunterlagen

  • Angaben zum beabsichtigten Betriebsumfang bzw. voraussichtliche Aufnahmen/Woche je Röntgengerät
  • Strahlenmessgutachten gemäß Pkt. 5 ÖNORM S 5214-1*

(falls bereits ältere Gutachten vorliegen, bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle)

  • Konformitätserklärung bzw. CE-Kennzeichnung
  • Abnahmeprüfprotokolle (inkl. Monitore) mit Angabe der technischen Daten (Type des Röntgengeräts und Röntgenröhre, Seriennummern)
  • Strahlenschutzbauzeichnung inkl. Boden- und Deckenaufbau sowie Nutzung der angrenzenden Räume

(falls bereits früher Pläne vorgelegt wurden und keine baulichen Änderungen durchgeführt wurden, kann dies entfallen)

  • Benennung eines Strahlenschutzbeauftragten inkl. Aus- und Fortbildungsnachweise

(falls bereits benannt, kann dies entfallen)

* Strahlenmessgutachten können bei der akkreditierten Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich beauftragt werden. Bitte um Rücksprache bei Ihrer zuständigen Stelle.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung werden überprüft:

  • Unterlagen zur Durchführung der Konstanzprüfung
  • Strahlenschutzmittel

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: