Museen, Heimathäuser und Dauerausstellungen

Förderung von nachhaltigen Investitionen in Museen, Heimathäusern und Dauerausstellungen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Museen, Heimathäuser und Dauerausstellungen mit Standort in Oberösterreich. Laut der Definition der ICOM ist ein Museum ein im Allgemeinen wie folgt definiert: „Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Institution im Dienst der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Öffentlich zugänglich, barrierefrei und inklusiv, fördern Museen Diversität und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und partizipativ mit Communities. Museen ermöglichen vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch“.

Förderfähig sind Museen, Heimathäuser und Dauerausstellungen die die Mindestvoraussetzungen für eine Museumsregistrierung erfüllen. Eine Förderung für Vereins- und Privatmuseen ist nur möglich, wenn sich die Museumsbetreibenden verpflichten, das Museum mindestens zehn Jahre zu betreiben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können nachhaltige Investitionen in den Museumsbetrieb sowie in bauliche Maßnahmen und die museale Infrastruktur. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Bestandssicherung gefördert.

Sonderausstellungen werden nur im Umfang der damit verbundenen nachhaltigen Investitionen gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Förderwürdige Museen, Heimathäuser und Dauerausstellungen sind Einrichtungen in Oberösterreich, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Öffentlicher Zugang der Einrichtung
  • Erfüllung der Registrierungskriterien durch:
  • Nachweis einer Registrierung

oder

  • Vorlage eines ausgearbeiteten musealen Leitbildes sowie eines ausgearbeitete Museums- und Betriebskonzepts
  • schlüssiges Sammlungskonzept (Schwerpunktbildung, Einfügung in die regionale bzw. überregionale Museumslandschaft)

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung hat vor Projektbeginn zu erfolgen und folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Antrag mittels unten angeführten Formulars
  • Kostenvoranschläge und (für Kostenpunkte ab 5.000 Euro) Vergleichsangebote (es werden zwei Vergleichsangebote empfohlen)
  • Gegebenenfalls schlüssiges wissenschaftliches und gestalterisches Konzept (z.B. bei Neugründungen oder umfassenden Neugestaltungen)
  • genaue inhaltliche Projektbeschreibung und ab 250.000 Euro Gesamtkosten die Vorlage eines mittelfristigen Betriebsführungskonzeptes
  • Angaben über Größe und Kapazität (Besucher, Räumlichkeiten etc.)
  • Finanzierungsplan mit schlüssiger Einnahmen-/Ausgabenprognose inkl. einer eventuell nötigen Folgekostenabschätzung
  • Förderentscheidungen anderer Gebietskörperschaften
  • Bei Museumsprojekten mit Gemeindebeteiligung wird auf die Vorgaben laut Gemeindefinanzierung NEU hingewiesen.
  • Im Rahmen der Förderbearbeitung können sich weitere Unterlagen/Informationen als notwendig erweisen.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: