Standardbeteiligungen

Das Beteiligungskapital im Rahmen der „UBG-Standardbeteiligung“ soll Unternehmen, welche eine Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis aus betriebswirtschaftlichen Gründen benötigen, eine Unterstützung bieten.

Wer wird gefördert?

Eine Unterstützung erhalten kleine und mittlere Unternehmen (gemäß Definition der EU), die Mitglieder der Wirtschaftskammer Oberösterreich sind.

Was wird gefördert?

Das von der OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. zur Verfügung gestellte Beteiligungskapital ist zweckgewidmet für die Finanzierung von Betriebsneugründungen und -übernahmen, und/oder für Expansionsfinanzierungen (neue Geschäftsfelder von bestehenden Unternehmen).

Wie wird gefördert?

Die OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. beteiligt sich zeitlich begrenzt grundsätzlich als echte stille Gesellschafterin. In Ausnahmefällen können auch Beteiligungen als unechte stille Gesellschafterin oder als Kommanditistin eingegangen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die näheren Details können auf der Homepage der OÖ. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H. / OÖ. Unternehmensbeteiligungsgesellschaft m.b.H. entnommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Auskunft und Beratung

. Kreditgarantiegesellschaft m.b.H
Bethlehemstraße 3, 4020 Linz 
Tel.: (+43 732) 777 800-10

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: