Photovoltaik-Strategie 2030

Mit der Photovoltaik-Strategie will Oberösterreich seine Spitzenposition im Bereich Sonnenstrom weiter ausbauen.

In Oberösterreich hat die Nutzung der Energie der Sonne durch thermische Solaranlagen und Photovoltaik eine mittlerweile mehr als 30 Jahre lange Geschichte. Die ersten Sonnenforschungskraftwerke entlang der A1 an der Lärmschutzwand oder die 1988 von der Energie AG errichtete Pionieranlage am Loser, die auch heute noch sehr gute Erträge liefert und wissenschaftlich ausgewertet wird, zeigen klar auf, dass unser Bundesland hier wegweisend diesen Zukunftstrend von Beginn an mitgeprägt und unterstützt hat.

Die Photovoltaiknutzung hat die Schwelle zur Marktreife bereits längst hinter sich gelassen und ist am Weg, eine tragende Säule der Ökostromerzeugung zu werden - in Oberösterreich, Österreich, der Europäischen Union und weltweit. Der Bundesverband Photovoltaik Österreich bezeichnet Oberösterreich als „Role Model“ für die rechtliche Deregulierung für Photovoltaik am Dach. Das zeigt klar auf, dass die Politik ihre Hausaufgaben gemacht hat und bereits in der Gesetzgebung den Grundstein dafür gelegt hat, um in der vorliegenden PV-Strategie den PV-Anlagen auf Dächern und belasteten Flächen oberste Priorität beimessen zu können.

Die „ Photovoltaik Strategie 2030“ ist als Baustein der Landesenergiestrategie „Energie-Leitregion 2050“ zu sehen, welche den energiestrategischen Gesamtrahmen vorgibt. Sie soll auch einen maßgeblichen Beitrag leisten, das österreichische Ziel für erneuerbare Energieträger zu erreichen und gleichzeitig die heimischen Energietechnologie-Unternehmen durch einen starken Heimmarkt fördern und unterstützen.

Version 2022

Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen des Bundes und der Evaluierung des Kriterienkatalogs für PV-Freiflächenanlagen war 2022 eine Adaptierung der Strategie notwendig. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • Neudefinition Agri/Agro-Photovoltaik
  • neue Regelung für Geflügelhaltung
  • verringerte Abstände zu Bächen und Flüssen
  • neue Regelung betreffend regionale Grünzonen
  • neue Regelungen bzw. Kriterien für Landschafts- und Naturschutz sowie die Forstwirtschaft

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