Der Just Transition Fund (JTF) unterstützt Regionen und Menschen bei der Bewältigung des ökologischen und wirtschaftlichen Strukturwandels. Mit dem Call „Fachwerkstatt (Bau-)Handwerk“ wird ein arbeitsmarktpolitischer Beitrag zur Verbindung von Qualifizierung, Beschäftigungsintegration, Fachkräftesicherung und ökologischem Strukturwandel geleistet.
Das Handwerk – insbesondere das Bau-, Sanierungs- und Ausbauhandwerk – befindet sich durch Klimaschutz, Energiewende, steigende Anforderungen an Energieeffizienz und Ressourcenschonung sowie die zunehmende Bedeutung nachhaltiger Materialien in einem tiefgreifenden Transformationsprozess. Dadurch entstehen neue Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die beruflichen Kompetenzen der Beschäftigten.
Arbeitslose und insbesondere langzeitarbeitslose Personen verfügen jedoch vielfach nicht über die erforderlichen aktuellen Fachkenntnisse, Praxiserfahrungen oder Zugänge zu diesen Beschäftigungsfeldern. Der Call setzt an dieser Schnittstelle an und schafft einen niederschwelligen, praxisorientierten Qualifizierungs- und Integrationspfad in das (Bau-)Handwerk.
Im Zentrum steht die Fachwerkstatt als Lern-, Erprobungs- und (Vor-)Qualifizierungsort. Teilnehmer:innen sollen grundlegende arbeitsmarktrelevante Kompetenzen erwerben, erproben diese in praxisnahen Werkstätten und sollen anschließend die Möglichkeit haben, ihre Kenntnisse in betrieblichen Praxisphasen anzuwenden. Begleitendes Jobcoaching unterstützt den Übergang in Beschäftigung, Lehre oder weiterführende Qualifizierung wie zB. AQUA.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf zukunftsorientierten und nachhaltigkeitsbezogenen Kompetenzen, beispielsweise in den Bereichen energetische und ökologische Sanierung, nachhaltige Baustoffe, Holz- und Naturbaustoffe, Ressourceneffizienz, Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft sowie digitale Grundkompetenzen im Bauwesen.
Es handelt sich um ein Projekt der Maßnahmen-Kategorie (M7.1.2 – M15) „Maßnahmen zur Ausbildung, Weiterqualifizierung, Umschulung und/oder Erweiterung der beruflichen Fähigkeiten“ nach dem gültigem OperationellenProgramm (OP)
Das Mindestteilnahmealter ist grundsätzlich 18. Jahre, wobei das Mindestalter in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit der zuteilenden AMS RGS und der ZwiSt OÖ geringfügig (d.h. bis max. 3 Monate) unterschritten werden kann.
Einreichfrist: 22. Oktober 2026 – 30. November 2026
Durchführungszeitraum: 01. Jänner 2027 – 31. Dezember 2028
