Korridorabänderung Bereich Flugplatz Freistadt (Var. 8C-Süd 5-1-4) / Stand 16.12.2019

Im Zuge der Detailprüfung der konkreten Trassenführung eines Sachverständigen für Luftfahrt in Abstimmung mit OÖ. Luftfahrtbehörde, Flugplatz Freistadt und LINZ NETZ GmbH wurde im Bereich des Flugplatzes ein neuer Korridorverlauf festgelegt.

Dieser Korridor befindet sich wiederum annähernd im Bereich der ursprünglichen Variante.

Die nunmehr festgelegte Vorzugsvariante wurde zwischenzeitlich von den zuständigen Fachbehörden positiv bewertet.

Somit ergibt sich im Abschnitt 8C (Langbruck-Rainbach der LINZ NETZ GmbH) durch die Abänderung Var. 8C-Süd 5-1-4 eine Gesamtlänge von 12,07 km anstatt 12,15 km von Var. 8C-Süd adaptiert mit Stand 24.6.2019.
              

OPTIMIERUNG DER LEITUNGSFÜHRUNG INNERHALB DES KORRIDORS

Alternativ zu einer Umgehung des An- und Abflugsektors des Flugplatzes Freistadt wurden auch Möglichkeiten der Trassenführung weitgehend innerhalb des bestehenden Korridors mit Festlegung der Maststützpunkte und Masthöhen detailliert ausgearbeitet und hinsichtlich der Sicherheit des Flugbetriebs im Detail geprüft.

Insgesamt wurden zwei Detailvarianten für den betroffenen Abschnitt im Nahbereich des Flugplatzes entwickelt und hinsichtlich der Frage der flugbetrieblichen Sicherheit für an- und abfliegende Luftfahrzeuge vom Flugsachverständigen Dipl.-Ing. Dr. Aubauer beurteilt:

  • Detailvariante 5-1-4
  • Detailvariante 5-1-6

Maßgeblich für die Bewertung ist die Beeinträchtigung der An- und Abflugflächen sowie der Notlandeflächen durch die Masten und Leitungsführung. Das Ergebnis der Begutachtung wird nachfolgend kurz zusammengefasst:

  • Bei der Detailvariante 5-1-4 liegt ein Mast im Anflugsektor und ist als kritisch zu betrachten ist. Dieser befindet sich 5,59 m unter der Anflugfläche.
  • Bei der Detailvariante 5-1-6 liegen drei Masten im Anflugsektor und sind somit als kritisch zu betrachten. Ein Mast befindet sich nur 0,27 m unter der Anflugfläche. Die zwei anderen Masten liegen 1,43 m bzw.1,35 m unter der Anflugfläche.
  • Zudem werden bei der Detailvariante 5-1-6 einige der vom Flugplatz vorgesehenen Notlandeflächen unbenutzbar.
  • Bei der Detailvariante 5-1-4 bleiben die Notlandeflächen überwiegend, wenn auch zum Teil eingeschränkt, erhalten. Zudem befindet sich diese Variante größtenteils am Waldrand, wodurch sich eine zusätzliche Abschirmung der Leitung durch den Baumbestand ergibt.

Aufgrund dieser Punkte ist aus luftfahrttechnischer Sicht der Detailvariante 5-1-4 der Vorzug zu geben. Dieser Detailvariante wird auch seitens der Abteilung Verkehr des Landes zugestimmt.

Hinsichtlich der Bewertung der Kriterien im Fachbereich Raum & Umwelt weist die Detailvariante 5-1-4 nur einen geringfügig adaptierten Trassenverlauf und somit vergleichbare Auswirkungen wie die ursprüngliche Variante 8C-Süd auf. Die Detailvariante 5-1-4 wird daher mit der gleichen Eingriffserheblichkeit bewertet.

Im Kriterium Mensch – Nutzungen entfällt die zusätzliche Kennzeichnung der Eingriffserheblichkeit mit einem „!“. Die Untervariante 5-1-4 stellt zwar voraussichtlich ebenfalls eine Erschwernis für Luftfahrzeuge und somit auch für die generelle Nutzung des Flughafens dar, ist aus luftfahrttechnischer Sicht aber umsetzbar. Ein Genehmigungsrisiko erscheint unwahrscheinlich.

Der Korridor ist an diese detailliertere Trassenplanung der Variante 5-1-4 geringfügig im Vergleich zur ursprünglichen Variante 8C-Süd anzupassen.

Ergebnis Detailprüfung 8C-Süd – Variantenempfehlung

Für die Variante 8C-Süd wurde aufgrund des bestehenden Genehmigungsrisikos in einem späteren luftfahrtrechtlichen Verfahren zum einen eine Adaptierung der Korridorführung zur Umgehung des An- und Abflugsektors und zum anderen eine Optimierung der Leitungsführung (detaillierte Planung mit Festlegung der Standorte und Ausführungsform der Maststützpunkte) innerhalb des bestehenden Korridors geprüft. In beiden Fällen kann das Genehmigungsrisiko vermieden werden. Aufgrund der insgesamt günstigeren Bewertung der kleinräumigen Anpassung des Leitungsverlaufs wird die Variante 8C-Süd (Untervariante 5-1-4) zur Weiterverfolgung empfohlen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: