Literatur – Druckkostenzuschuss Publikationen

Um oberösterreichischen Autorinnen und Autoren die Publikation in renommierten Literaturverlagen zu erleichtern, werden Literaturverlage, die die Texte von oö. Schriftstellerinnen und Schriftstellern veröffentlichen, mit Druckkostenzuschüssen unterstützt.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an professionelle Literaturverlage, die die Werke von oö. Schriftstellerinnen und Schriftstellern herausgeben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird zeitgenössische, belletristische Literatur (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essayistik) von professionellen oö. Schriftstellerinnen und Schriftstellern.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Druckkostenzuschuss zu den Herstellungskosten des Buchprojekts. Zu den förderbaren Kosten zählen Druckkosten, Kosten für Grafik, Lektorat und Covergestaltung, sowie das Honorar für die Autorin/den Autor. Nicht berücksichtigt werden Overheadkosten, Werbekosten, Kosten für Buchpräsentationen, etc.

Kinder- und Jugendbücher werden durch die Aktion „Oö. Bücherbonus“ unterstützt. Eine zusätzliche Förderung mittels Druckkostenzuschuss ist nicht möglich.

Folgende Faktoren werden bei der Bemessung der Förderhöhe besonders berücksichtigt:

  • Literarische Gattung: Projekte mit geringen Marktchancen werden höher gefördert als Projekte, die gute Absatzchancen auf dem Buchmarkt aufweisen.
  • Hoher Stellenwert des Literaturverlags (z.B. Auszeichnungen, Longlist- und Shortlist-Nominierungen beim Österreichischen oder Deutschen Buchpreis)
  • Kulturauszeichnungen des Landes Oberösterreich bzw. andere anerkannte Literaturpreise der Autorin/des Autors
  • Bisherige Veröffentlichungen der Autorin/des Autors in anerkannten Literaturverlagen
  • Nachwuchsförderung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Oberösterreich-Bezug der Autorin/des Autors: Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ein Oberösterreich-Bezug ist zudem auch dann gegeben, wenn die Autorin/der Autor einen der oberösterreichischen Kulturpreise erhalten hat. Ein inhaltlicher Oberösterreich-Bezug des Buchprojekts ist nicht ausreichend für eine Förderung.
  • Es handelt sich um eine Neuerscheinung. Neuauflagen werden nicht unterstützt.
  • Die Veröffentlichung muss durch einen professionellen Literaturverlag erfolgen, der das gesamte ökonomische Risiko für die Publikation trägt. Für Veröffentlichungen im Eigenverlag oder bei Verlagen, bei denen die Autorinnen und Autoren finanzielle Zuschüsse leisten müssen, können keine Druckkostenzuschüsse gewährt werden. Voraussetzung ist zudem die Einhaltung branchenüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit den Autoreninnen/Autoren.
  • Der Vertrieb der geförderten Publikation in Oberösterreich muss gewährleistet sein.
  • Bei Anthologien müssen in großem Umfang Beiträge von Autorinnen und Autoren mit Oberösterreich-Bezug vorliegen.

Keine Förderbasis besteht im Rahmen der Literaturförderung für:

  • Sachbücher und wissenschaftliche Publikationen
  • Bildbände, Reiseführer, Geschenkbücher und ähnliche Publikationen
  • Publikationen, die ohne Förderung am Buchmarkt bestehen können
  • Periodika
  • Jahrestätigkeit von Verlagen

Abwicklung / Antragstellung

Antragsteller ist der Literaturverlag, der das Buchprojekt veröffentlicht. Autorinnen und Autoren selbst können keinen Antrag um Druckkostenzuschuss stellen.

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden. Folgende Unterlagen/Informationen sind bereitzuhalten:

  • Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Publikationstermin)
  • Künstlerische Biografie der Autorin/des Autors inkl. Nachweis des Oberösterreich-Bezugs
  • Publikationsverzeichnis der Autorin/des Autors
  • Unterschriebener Verlagsvertrag mit der Autorin/dem Autor, falls dieser bereits vorliegt
  • Verlagskalkulation für das Buchprojekt

Formular

  • Beilagen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: