Kultur in Fahrt

Ausflüge von oö. Schulen sowie schulischen Betreuungseinrichtungen (Horte) zu einer oö. Kulturinstitution, bzw. Veranstaltung.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Schülerinnen und Schüler oö. Schulen sowie schulischer Betreuungseinrichtungen (Hort). Als Antragstellerin fungiert die Schule, bzw. die Betreuungseinrichtung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Ausflüge zu einer oö. Kulturinstitution bzw. Kulturveranstaltung für die ein kostenpflichtiges Transportmittel (z.B. Öffentliche Verkehrsmittel, Busse, …) genutzt wird.

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt im Wege eines Fahrtkostenzuschusses in Höhe von 50% der Fahrtkosten.
  • Es erfolgt keine Übernahme der sonstigen Kosten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort in Oberösterreich
  • Es muss sich um eine Kulturinstitution/Kulturveranstaltung handeln
  • Bei Museen ist eine Museumsregistrierung erforderlich (einsehbar unter http://museen-in-oesterreich.at).
  • Der Termin und die voraussichtlichen Fahrtkosten müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt sein.
  • Pro Schule können pro Jahr Fahrtkosten für maximal 3 Kulturfahrten (max. An- und Rückfahrt für einen Reisebus bzw. per Bahn) übernommen werden.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag kann mittels Onlineformular gestellt werden Folgende Unterlagen/Informationen müssen bereitgehalten werden.

  • Angebot
  • Name der Institution bzw. Veranstaltung
  • Datum des geplanten Besuchs

Der Fahrtkostenbeleg samt Zahlungsbestätigung ist nach Fahrtantritt innerhalb 1 Monats ohne weitere Aufforderung vorzulegen. Bei Museumsbesuchen ist zudem eine Besuchsbestätigung innerhalb dieser Frist zu übermitteln. Werden die Unterlagen nicht fristgerecht übermittelt, verfällt die Förderzusage!

Für das Programm steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens.

Formular

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: