Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP)

Informationen zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2021)

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) setzt die EU‑Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Österreich um. Er wird per Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) verbindlich verankert und legt Maßnahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung aller Oberflächengewässer und Grundwässer fest. Der NGP ist eine flussgebietsbezogene Planung mit dem Ziel, alle Gewässer zumindest in einen „guten Zustand" zu bringen bzw. in einem solchen zu erhalten.

Der erste Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) trat in Österreich 2009 in Kraft. Seitdem gibt es drei NGP‑Zyklen: 2009–2015, 2015–2021 und 2021–2027. Die EU‑Wasserrahmenrichtlinie schreibt einen sechsjährigen Planungszyklus vor. Jeder Zyklus umfasst eine Bestandsaufnahme, Zielüberprüfung und neue Maßnahmenprogramme, um den guten Zustand der Gewässer schrittweise zu erreichen und auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Der vierte NGP‑Zyklus umfasst den Zeitraum von 2027 bis 2033 und wird federführend vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Fachstellen erstellt.

In Oberösterreich wird der NGP vor allem über Sanierungsprogramme für Fließgewässer umgesetzt. Diese Verordnungen des Landeshauptmanns dienen der ökologischen Verbesserung belasteter Gewässer und setzen WRRL‑ und NGP‑Vorgaben um. Im Fokus stehen Restwasserregelungen, morphologische Verbesserungen, Durchgängigkeit, Strukturmaßnahmen und die ökologische Aufwertung beeinträchtigter Gewässerabschnitte.

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