Invasive Arten von europaweiter Bedeutung

Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen für Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen, vor allem in geografisch und evolutionär isolierten Ökosystemen (z. B. kleine Inseln). Die von solchen Arten ausgehenden Risiken können sich durch den zunehmenden weltweiten Handel, Verkehr, Tourismus und Klimawandel noch erhöhen.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Erhaltung der Lebensräume freilebender Tiere und wildwachsender Pflanzen zu gewährleisten.

Es ist daher angebracht, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.

Invasive Art Signalkrebs

Mit Bescheid der Oö. Landesregierung vom 9. Dezember 2022 wurde eine Genehmigung nach Artikel 8 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (L 317/35) im Zusammenhang mit einer Managementmaßnahme nach Art. 19 dieser Verordnung erteilt.

Es handelt sich hierbei um ein vorübergehendes Forschungsprojekt (Befristung bis 31. Dezember 2026) mit dem Zweck wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen. Gemäß Artikel 8 Abs. 7 der Verordnung werden folgende Angaben öffentlich bekannt gemacht:

Betroffene invasive gebietsfremde Art: Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)

Anzahl der betroffenen Exemplare: 25.000 Exemplare jährlich

Zweck: Transport und vorübergehende Hälterung im Rahmen eines Forschungsprojektes

Code der Kombinierten Nomenklatur nach der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87: 03061910
 

Weiterführende Informationen

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