Bauhandwerkerausbildung

Die Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ fördert auf Basis der Richtlinie der Bundesorganisation des AMS oberösterreichische Mitgliedsbetriebe der Bundesinnungen des Baugewerbes, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister und des Fachverbandes der Bauindustrie, wenn sie Beschäftigten ihres Unternehmens den Besuch der Bauhandwerkerausbildung ermöglichen.

Was wird gefördert?

Die Landesgeschäftsstelle des AMS OÖ fördert auf Basis der Richtlinie der Bundesorganisation des AMS oberösterreichische Mitgliedsbetriebe der Bundesinnungen des Baugewerbes, der Zimmermeister und der Steinmetzmeister und des Fachverbandes der Bauindustrie, wenn sie Beschäftigten ihres Unternehmens den Besuch der Bauhandwerkerausbildung ermöglichen. Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der im entsprechenden Kollektivvertrag i.d.j.g.F. über die Ausbildung von Bauhandwerkerschülern festgelegten Vereinbarungen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der AMS-Förderung beträgt zwei Drittel der anfallenden Lohnkosten einschließlich 55 % Pauschale für Lohnnebenkosten für den Zeitraum von 14 Wochen.

Das Wirtschaftsressort des Landes gewährt unter den gleichen o.a. Voraussetzungen oö. Arbeitgeberbetrieben zusätzlich zur Förderung des AMS einen Betrag von max. € 1.000,- pro SchülerIn und Schuljahr aus Mitteln des Wirtschaftsressorts.

Abwicklung / Antragstellung

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer in der regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Formular

  • Bauhandwerkerschülerin/Bauhandwerkerschüler (LWLD-Wi/E-95)

    Beantragung über Wirtschaftsportal Oberösterreich

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: