Wer wird gefördert?
Das Land OÖ fördert die Lehrgänge an denen normalbegabte jugendliche Pflichtschulabsolvent/innen und Lehrabbrecher/innen teilnehmen können. Als Voraussetzung gilt u.a. eine Vormerkung als Lehrstellensuchende(r) beim AMS.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragstellung bzw. Abwicklung erfolgt über das AMS. Informationen über alle näheren Details erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Berater/Ihrer zuständigen Beraterin in der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS.