§ 30-BAG-Lehrgänge für normalbegabte Jugendliche

Unter § 30-BAG-Lehrgängen wird eine für die Teilnehmer kostenlose überbetriebliche Lehrausbildung verstanden. Die Zielgruppe sind hierbei Jugendliche, welche nach der Schulpflicht keine geeignete Lehrstelle finden oder welche die Lehre abgebrochen haben.

Wer wird gefördert?

Das Land fördert die Lehrgänge an denen normalbegabte jugendliche Pflichtschulabsolvent/innen und Lehrabbrecher/innen teilnehmen können. Als Voraussetzung gilt u.a. eine Vormerkung als Lehrstellensuchende(r) beim AMS.

Abwicklung / Antragstellung

Die Antragstellung bzw. Abwicklung erfolgt über das AMS. Informationen über alle näheren Details erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Berater/Ihrer zuständigen Beraterin in der jeweiligen regionalen Geschäftsstelle des AMS.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: