Wer wird gefördert?
- Lokale Aktionsgruppen (= LEADER-Region; im Folgenden: LAG)
- Gemeinden
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Sonstige Förderungswerber
- natürliche Personen
- im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften
- juristische Personen sowie
- deren Zusammenschlüsse
- Personengemeinschaften (insbesondere bei Kleinprojekten)
- Beteiligungen von Bund und Land am Förderungswerber sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum.
- Maßnahmen zur Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes.
- Maßnahmen zur Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen unter Berücksichtigung sozialer Gruppen und Altersschichten
- Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung nationaler und transnationaler Kooperationsprojekte
- Laufende Kosten des LAG-Managements (LEADER-Büro) sowie Sensibilisierungsaktivitäten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Grundvoraussetzung ist die Auswahl eines Projektes durch die anerkannte LAG auf Basis der LES (Strategiepapier der LAG).
- Mit dem Projekt darf frühestens nach Einreichung eines Förderantrages bei der bewilligenden Stelle (Amt der Oö. Landesregierung) mit einer positiven Beurteilung durch das Projektauswahlgremium der LAG begonnen werden.
Förderungsart und –ausmaß
- Der Fördersatz wird in der LES festgelegt, für alle Förderungswerber transparent beschrieben und öffentlich zugänglich gemacht (z.B. Homepage).
- Für weitere Informationen wird daher auf die jeweilige LAG bzw. die auf der Homepage der selbigen veröffentlichten LES hingewiesen.
- Im Wesentlichen haben sich alle 20 LEADER-Regionen in Oberösterreich an den vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ausgearbeiteten Vorschlag orientiert.
Förderhöhen
- "Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie" und "Umsetzung von nationalen Kooperationsprojekten" (Vorhabensarten 19.2.1 und 19.3.1)
Fördersätze außerhalb der Spezialmaßnahmen
- Direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Direkt wertschöpfende Maßnahmen):
40 Prozent für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten)
Einhaltung der "de minimis"-Regel lt. Richtlinie verpflichtend - Nicht direkt einkommensschaffende Maßnahmen (Indirekt wertschöpfende Maßnahmen):
60 Prozent für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten) - Spezielle Themenbereiche (in der jeweiligen LES festgelegt), z. B. Jugendliche, Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Gender/Frauen:
80 Prozent Förderung für Konzeption, Prozessbegleitung, Bewusstseinsbildung; nicht für investive Maßnahmen - Kleinprojekte laut Richtlinie:
80 Prozent Förderung
Kleinprojekte haben einen gemeinnützigen Charakter und können von gemeinnützigen Organisationen/NGOs/Gemeinschaften umgesetzt werden. Die Gesamtkosten eines Vorhabens liegen dabei zwischen 1.000 Euro und 5.700 Euro und sind anhand einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen.
2. "Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung von transnationalen
Kooperationsprojekten" (Vorhabensart 19.3.1)
80 Prozent Förderung
3. "Laufende Kosten des LAG-Managements sowie Sensibilisierungsaktivitäten
(Vorhabensart 19.4.1)
70 Prozent Förderung (Personal- und Sachaufwand)
Grundsätze
- Pro Projekt wird ein einheitlicher Fördersatz für alle Kostenpositionen angewendet, zwischen Sach-, Personal- und Investitionskosten wird diesbezüglich nicht unterschieden; bei Zuordnungsproblemen kann ein Projekt geteilt werden.
- Projekte, die dem Inhalt nach einer Spezialmaßnahme aus dem Programm LE 14-20 entsprechen, sind jedenfalls nach den Fördersätzen der Spezialmaßnahme laut Sonderrichtlinie abzuwickeln.
Vorgaben zur Projektkostenabgrenzung
Laut Art. 66 Abs. 1 lit. c i) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ist eine verpflichtende Abgrenzung der Projektkosten für alle Vorhaben zu führen.
Für diese Abgrenzung sind von den Förderwerbenden geeignete Maßnahmen zu ergreifen, z. B. für buchführungspflichtige Förderwerbende eine Abgrenzung im Bereich der Kostenrechnung, gesonderte Aufwandskonten oder ein separates Bankkonto. Nicht buchführungspflichtige Förderwerber können die Abgrenzung auch auf andere Weise darstellen, wie z.B. mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, mittels Anlagenkonto, durch ein gesondertes Projekt im Bereich der außerordentlichen Haushaltsführung oder durch eine gesonderte Aufbewahrung und Zuordnung der projektbezogenen Belege.
Abwicklung / Antragstellung
Der Antrag ist mittels Formular an die jeweilige LEADER-Region zu richten.
Formular
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Antrag LEADER - Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (Vorhabensart 19.2.1) Herunterladen .
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Antrag LEADER - Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (Vorhabensart 19.2.1)
Hinweis: Es ist nur eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im jeweiligen LEADER-Büro oder im LEADER-Referat des Landes OÖ. - Kostenübersicht Vorhabensart 19.2.1
- Kostenübersicht für Kleinprojekte
- De-Minimis-Formblatt
- Formblatt Projektauswahl
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Antrag LEADER - Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (Vorhabensart 19.2.1)
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Antrag LEADER - Förderung für die Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (Vorhabensart 19.3.1) Herunterladen .
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Antrag LEADER - Förderung für die Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (Vorhabensart 19.3.1)
Hinweis: Es ist nur eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im jeweiligen LEADER-Büro oder im LEADER-Referat des Landes OÖ. - Kostenübersicht Vorhabensart 19.3.1
- Projektpartnerblatt
- De-Minimis-Formblatt
- Formblatt Projektauswahl
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Antrag LEADER - Förderung für die Umsetzung von nationalen oder transnationalen Kooperationsprojekten (Vorhabensart 19.3.1)
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Antrag LEADER - Förderung für laufende Kosten des LAG-Managements und für Sensibilisierung (Vorhabensart 19.4.1) Herunterladen .
Zahlungsunterlagen für die Abrechnung des Projektes
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Zahlungsantrag LEADER inkl. Belegaufstellungen (Version 14a) Herunterladen .
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Zahlungsantrag LEADER ohne Belegaufstellung für Kleinprojekte Herunterladen .