Zonen für die freiwillige Absiedelung im Eferdinger Becken

Wie die freiwilligen Absiedelungen im Bereich des Eferdinger Beckens nach dem Hochwasser 2013 voran schreiten, können Sie hier chronologisch nachlesen.

Die Umsetzung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes im Bereich des Eferdinger Beckens ist Bestandteil der nach dem Juni Hochwasser 2013 zwischen Bund und Land abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz (Innerstaatlicher Vertrag).

Zum Schutz vor Donauhochwasser gewährt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) nach dem Wasserbautenförderungsgesetz eine Förderung von 50 %. Vom Land Oberösterreich werden 30 % gefördert und der Beitrag des örtlichen Interessenten (jeweiliger Absiedler) beträgt 20 %. Basis der Förderung ist der gutachterlich ermittelte Bauzeitwert der jeweiligen Gebäude sowie Abbruchkosten zzgl. Entsorgungs- und Rekultivierungskosten.

Stand Jänner 2021

In einem ersten Schritt wurden im Eferdinger Becken jene Bereiche ausgewiesen, für die die freiwillige Absiedelung gefördert werden soll. Ausschlaggebend für Festlegung der Absiedelungszone ("Gelbe Zone") im Eferdinger Becken waren jene HQ100-Abflussbereiche, wo aufgrund der Wassertiefe, der Fließgeschwindigkeit, der mangelnden technischen Schützbarkeit, der schlechten Evakuierbarkeit sowie aufgrund der vielfach vorherrschenden ungünstigen hydrogeologischen Verhältnisse (sehr hohe Durchlässigkeit des Untergrundes) kein technischer Hochwasserschutz in Form von Dämmen, Mauern oder mobile Wänden umgesetzt werden konnte. In diesen Gelben Zonen war/ist ausschließlich eine Absiedelung förderbar.

Innerhalb der ausgewiesenen "Zonen für die freiwillige Absiedelung" (Gelbe Zone) haben die EigentümerInnen von 148 Liegenschaften ein Förderungsangebot für eine freiwillige Absiedelung erhalten. Die EigentümerInnen von 72 Liegenschaften haben sich dafür entschieden, das Absiedelungsangebot anzunehmen. Davon wurde bei 63 Liegenschaften die Absiedelungsmaßnahme bereits vollständig umgesetzt.

Außerhalb der festgelegten Absiedelungszonen ("Gelbe Zone") wurden in der Gemeinde Walding - im Rahmen des Generellen Projekts - weitere Gebiete als "Schutzzone Überflutungsgebiet" definiert, wo ausschließlich Absiedelungen gefördert werden können.

Innerhalb dieser neu beschlossenen "Schutzzonen Überflutungsgebiet" haben die EigentümerInnen von vier Liegenschaften ein Förderungsangebot für eine freiwillige Absiedelung erhalten. Die EigentümerInnen von zwei Liegenschaften haben sich dafür entschieden, das Absiedelungsangebot anzunehmen und eine Eigentümerin hat das Absiedelungsangebot abgelehnt. In einem Fall ist die Entscheidung zur Annahme oder Ablehnung des Förderungsangebots derzeit noch ausständig.

Stand Dezember 2019

Innerhalb der ausgewiesenen "Zonen für die freiwillige Absiedelung" (Gelbe Zone) haben die Eigentümer von 148 Liegenschaften ein Förderangebot für eine freiwillige Absiedelung erhalten. Die Eigentümer von 72 Liegenschaften haben sich dazu entschieden, das Absiedelungsangebot anzunehmen. Davon wurden bei 57 Liegenschaften die Absiedelungsmaßnahmen bereits vollständig umgesetzt.

Stand Jänner 2016

Innerhalb der ausgewiesenen "Zonen für die freiwillige Absiedelung" (Gelbe Zone) haben 146 Objektbesitzer ein Förderangebot für die freiwillige Umsiedelung erhalten. Von diesen Objektbesitzern haben sich bisher 72 entschieden, das Umsiedelungsangebot anzunehmen. Neun Objekte sind bereits vollständig abgetragen.

Vom Beirat für das Eferdinger Becken wurde mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) beschlossen, in begründeten Ausnahmefällen eine Bedenkzeit für die Annahme der Angebote bis 30. Juni 2016 zu gewähren.

Stand Juli 2015

Das Umsiedlungsprojekt innerhalb der ausgewiesenen "Schutzzone Überflutungsgebiet" macht gute Fortschritte.

An 136 Objekteigentümer wurde ein Absiedelungsangebot übermittelt. Von diesen 136 Eigentümern haben sich 46 Eigentümer entschieden, das Förderangebot anzunehmen. Mit 42 wurde bereits eine Niederschrift gemacht und somit die Absiedelung endgültig fixiert.

Stand Mai 2015

Mittlerweile haben 133 Liegenschaftsbesitzer ein Förderangebot erhalten.

Die Anzahl der Objektbesitzer, die an der Umsiedelungsaktion teilnehmen wollen, stieg auf 44. Sieben Liegenschaftsbesitzer wollen nicht absiedeln.

Eine verbindliche Niederschrift mit dem Land Oberösterreich zur Absiedelung wurde zwischenzeitlich von 35 Objektbesitzern unterschrieben.

13 Förderangebote konnten den Objektbesitzern noch nicht zugestellt werden, da einerseits die Freigabe der Schätzgutachten für Objekte noch im Ministerium bearbeitet wird und andererseits die erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplans durch die Gemeinde noch nicht erfolgt ist.

Die erste Förderrate konnte bereits an 14 Liegenschaftseigentümer überwiesen werden.

Stand April 2015

In der "Gelben Zone" mit Angeboten zur freiwilligen Umsiedelung gibt es 154 Liegenschaften. Davon haben 149 Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Liegenschaften durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen schätzen lassen.

132 Liegenschaftsbesitzer haben bisher ein Förderangebot erhalten. Voraussetzung für die Übermittlung eines Förderangebotes ist die Freigabe des Schätzgutachtens durch das Bundesministerium für Finanzen und die rechtskräftige Ausweisung der "Schutzzone Überflutungsgebiet" im Flächenwidmungsplan.

Von jenen Objektbesitzern, die ein Förderangebot erhalten haben, haben bisher 39 bekannt gegeben, dass sie an der Umsiedelungsaktion teilnehmen wollen. Sieben Liegenschaftsbesitzer wollen nicht absiedeln und 51 haben mitgeteilt, dass sie noch Bedenkzeit benötigen.

16 Förderangebote konnten den Objektbesitzern noch nicht zugestellt werden, da einerseits die Freigabe der Schätzgutachten für Objekte noch im Ministerium bearbeitet wird und andererseits die erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplans durch die Gemeinde noch nicht erfolgt ist.

Zur Sicherstellung des Zwecks der Absiedelung ist vom Förderungswerber auf all seinen Grundstücken in der "Schutzzone Überflutungsgebiet" eine Dienstbarkeit der Nichtverbauung für das Land Oberösterreich einzuräumen. 30 Objektbesitzer haben bereits eine verbindliche Niederschrift mit dem Land Oberösterreich zur Absiedelung unterfertigt.

Nach Eintragung der Dienstbarkeit zur Nichtverbauung ins Grundbuch zu Gunsten des Landes Oberösterreich können die für die erste Tranche der Auszahlung der Förderungsmittel erforderlichen Beträge zur Anweisung freigegeben werden. Demnach konnte an zwei Liegenschaftseigentümer bereits die erste Förderrate in der Höhe von 80 % der Objektkosten überwiesen werden.

Stand März 2015

Innerhalb der Zone für die freiwillige Absiedelung wurden 146 Wertermittlungsgutachten für 154 Liegenschaften von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen erstellt, vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) geprüft und bis auf zwei Gutachten freigegeben.

Voraussetzung für die Übermittlung eines Förderangebotes ist die Freigabe des Schätzgutachtens durch das Bundesministerium für Finanzen und die rechtskräftige Ausweisung der "Schutzzone Überflutungsgebiet" im Flächenwidmungsplan. Fast alle betroffenen Gemeinden haben nun die Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungsmitteln durch Ausweisung einer "Schutzzone Überflutungsgebiet" im Flächenwidmungsplan geschaffen. Die Umwidmung ist nur in der Gemeinde Feldkirchen noch nicht rechtskräftig. In der Gemeinde Wilhering ist noch der zweite Beschluss auf Gemeindeebene für die Ausweisung als "Schutzzone Überflutungsgebiet" erforderlich.

Von jenen Objektbesitzern, die ein Förderangebot erhalten haben, haben bisher 33 bekannt gegeben, dass sie an der Umsiedelungsaktion teilnehmen wollen. Vier Liegenschaftsbesitzer wollen nicht absiedeln und 50 haben mitgeteilt, dass sie noch Bedenkzeit benötigen.

Nach Eintragung der Dienstbarkeit der Nichtverbauung des Grundstücks ins Grundbuch zu Gunsten des Landes Oberösterreich kann die erste Rate der Fördermittel zur Anweisung gebracht werden. Von den gewährten 80 % als Förderung des Zeitwertes der Objekte werden nach der Vertragsunterzeichnung als erste Rate 80 % davon zur Anzahlung gebracht. Dies entspricht 64 % des Zeitwertes der Objekte. Die Fördermittel für Abbruch, Entsorgung und Rekultivierung sowie die restlichen Fördermittel für die Objekte werden nach vollständiger Entfernung des Objektes gewährt.

Stand Februar 2015

Innerhalb der Zone für die freiwillige Absiedelung wurden für 154 Liegenschaften 146 Gutachten erstellt. 90 Liegenschaftsbesitzer haben bisher ein Förderangebot erhalten. Voraussetzung für die Übermittlung eines Förderangebotes ist die Freigabe des Schätzgutachtens durch das Bundesministerium für Finanzen und die rechtskräftige Ausweisung der "Schutzzone Überflutungsgebiet" im Flächenwidmungsplan. Von jenen 90 Objektbesitzern, die ein Förderangebot erhalten haben, haben bisher 27 bekanntgegeben, dass sie umsiedeln wollen. Drei Liegenschaftsbesitzer wollen nicht umsiedeln und 28 haben mitgeteilt, dass sie noch Bedenkzeit benötigen.
10 Objektbesitzer haben bereits eine verbindliche Niederschrift mit dem Land Oberösterreich zur Umsiedelung unterfertigt.
56 Förderangebote konnten den Objektbesitzern noch nicht zugestellt werden, da einerseits die Freigabe der Schätzgutachten für Objekte mit einem Sachwert über 500.000 Euro noch im Ministerium bearbeitet wird und andererseits die erforderliche Änderung des Flächenwidmungsplans durch die Gemeinde noch nicht erfolgt ist.

Wir wurden informiert, dass das Finanzministerium die Prüfung für die Mehrzahl der Schätzgutachten von Objekten mit einem Sachwert über 500.000 Euro zum Abschluss bringen konnte. Eine entsprechende Bestätigung wird vom Bundesministerium an das Land Oberösterreich übermittelt werden.

Nun können die für die Auszahlung der Förderungsmittel erforderlichen Verträge zwischen Bund und Land formell abgeschlossen werden. Vor Auszahlung der Mittel muss eine Eintragung eines Bebauungsverzichtes zu Gunsten des Landes Oberösterreich auf den Grundstücken im Besitz des Objektbesitzers innerhalb der "Zone für die freiwillige Absiedelung" im Grundbuch erfolgen.

Ein Verwendungszweck für Fördermittel ist nicht vorgegeben. Nur im Falle der Schaffung von Ersatzwohnraum besteht die Forderung, dass dieser außerhalb des Hochwasserabflussbereichs von Hochwässern mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 300 Jahren errichtet werden muss.

Ob ein Baugrundstück die Anforderung an die Lage aufweist, kann für den gegenständlichen Bereich (300-jährliches Ereignis) der Donau und dem Aschach-Unterlauf auf Basis einer Abflussberechnung beurteilt werden. Für alle anderen Gewässer im Eferdinger Becken erfolgt eine fachliche Beurteilung auf Basis hydrologischer Abschätzungen und den vorhandenen Vermessungsdaten durch den Gewässerbezirk Grieskirchen, Tel.: +43 732 77 20-472 00.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: