Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Aktuelle Informationen Stand 31.10.2025

In Europa zeigt sich mit Herbstbeginn, wie in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl im Wildvogel wie auch in gehaltenem Geflügel. Verhältnismäßig wurden heuer allerdings vermehrt Fälle im Hausgeflügel erfasst. Vor Allem in Deutschland und Oberitalien wurden auch aus größeren Geflügelbetrieben Ausbrüche gemeldet. An Wildvögeln sind in Deutschland dieses Jahr vor Allem die in Richtung Süden ziehenden Kraniche betroffen.

In Österreich wurden in den letzten Wochen im Rahmen des Geflügelpest Wildvogelmonitorings vereinzelt HPAI-positive Schwäne aufgefunden, zuletzt auch ein Schwan in Oberösterreich in der Nähe des Ennskraftwerks in Kronstorf.

Aufgrund der derzeitigen Lage und auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES, hat das BMASGPK durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen.

Daraus ergeben sich Pflichten für die Halterinnen und Halter von Geflügel:

  • Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
  • Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:

Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)

Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.

Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren.
Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.