Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza – HPAI

Aufgrund der Entspannung der HPAI-Situation in Österreich den letzten Wochen werden nach eingehender Risikobewertung die Gebiete mit stark erhöhtem Risiko aufgehoben. Das gesamte Bundesgebiet Österreichs bleibt jedoch Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.

Aktuelle Informationen Stand  3.4.2026

Nachdem Österreich wie auch in den vergangenen Jahren im Herbst und Winter von der Geflügelpest mit Fällen sowohl bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation mit Frühlingsbeginn wieder entspannt. Nach sorgfältiger Risikobewertung können daher die seit 3. November 2025 ausgewiesenen Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft werden. Ab 4.4.2026 gilt somit das gesamte Bundesgebiet Österreichs als Gebiet mit erhöhtem Risiko für HPAI im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV).

Das bedeutet, dass in den bisherigen Gebieten mit stark erhöhtem Risiko die Stallpflicht aufgehoben ist. Geflügelbestände und Vogelhaltungen sind jedoch weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Die Pflichten für die Halterinnen und Halter von Geflügel in Gebieten mit erhöhtem Risiko (also dem gesamten Bundesgebiet) sind:

  • Enten und Gänse sind so von anderen Vögeln getrennt zu halten, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist
  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder
  • Die Fütterung und Tränkung muss im Stallinnenbereich oder einem Unterstand erfolgen. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu welchem Wildvögel Zugang haben.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen

Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest (Symptome, die auf Geflügelpest hindeuten könnten) ist bei der lokalen Veterinärbehörde zu melden. Im Risikogebiet gelten außerdem besondere Meldepflichten:

  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
  • Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)

Geflügelhalter/innen sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.

Weiterführende Informationen