Vogelgrippe - Geflügelpest - Aviäre Influenza

Oberösterreich ist seit 19.11.2025 vom ersten Fall der aviären Influenza in einem Geflügelbetrieb betroffen. Sperrzonen und Gebiete mit stark erhöhtem Risiko wurden eingerichtet.

Aktuelle Informationen Stand  20.11.2025

Oberösterreich ist vom ersten Fall von HPAI in einer Geflügelhaltung betroffen. In einem Betrieb im Großraum Steyr, auf dem ca. 700 Gänse gehalten wurden, wurde die hochpathogene Form der Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt, nachdem zahlreiche Tiere verendeten. Das noch vorhandenen Geflügel wurde tierschutzgerecht gekeult.

Rund um die betroffene Haltung wurde für mindestens 21 Tage eine Schutz- und mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet, um ein mögliches Vorkommen auch in anderen Haltungen rasch zu erkennen bzw. eine potenzielle Übertragung zu verhindern. Die Zonen wurden in den amtlichen Veterinärnachrichten veröffentlicht (AVN 2025/38).

In Europa zeigt sich schon seit Herbstbeginn, wie schon in den vergangenen Jahren, ein deutlicher Anstieg in den Ausbruchszahlen sowohl im Wildvogel wie auch in gehaltenem Geflügel. Daher wurde bereits Anfang November vom BMASGPK auf Basis einer Risikoeinschätzung durch die AGES das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN_2025_33) ausgewiesen.

Aufgrund der aktuellen Situation gelten einige Regionen seit 20.11.2025 als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko (AVN 2025/39) .

Es gilt daher, folgende Zonen/Gebiete zu unterscheiden:

Die Pflichten der Halter:innen von Geflügel in den jeweiligen Zonen/Gebieten sind in Informationsblättern (siehe am Ende des Textes) zusammengefasst und unbedingt einzuhalten!

Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinärdienst zu melden ist! Dies gilt auch für Kleinhaltungen mit weniger als 50 Geflügeltieren!

In der Schutz- und Überwachungszone werden Geflügelhaltungen amtstierärztlich kontrolliert.

Ob ein Betrieb in einer Zone liegt, kann auf der am Ende des Textes verlinkten Website abgefragt werden. Dazu ist zunächst mit dem „Fernglas“-Symbol rechts oben auf der Website im Dropdown-Menü „Vogelgrippe – Registrierte Vogelhaltungen“ auszuwählen und danach die LFBIS-Nummer einzugeben. Nach Klicken des Buttons „Suchen“, wird angezeigt, in welcher Zone sich der Betrieb befindet.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

  • In den Risikogebieten gelten außerdem besondere Meldepflichten:
  • Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20%
  • Abfall der Eierproduktion um mehr als 5%
  • Erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche)

Bei Symptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist die lokale Veterinärbehörde zu informieren. Geflügelhalter sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:

  • Massenerkrankung
  • Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
  • Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
  • Grünlich wässriger Durchfall
  • Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
  • Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
  • Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
  • Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
  • Mattigkeit
  • Fieber

Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.

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