Aktuelle Informationen Stand 10.06.2026
Nachdem Österreich wie auch in den vergangenen Jahren im Herbst und Winter von der Geflügelpest mit Fällen sowohl bei Wildvögeln wie auch in Geflügelhaltungen betroffen war, hat sich die Situation wieder entspannt. Mit 09.06.2026 endet somit für das gesamte Bundesgebiet Österreichs das Gebiet mit erhöhtem Risiko für HPAI im Sinne des § 8 Abs. 3 Vogelgesundheitsverordnung (VGV).
Generell sind in Geflügelhaltungen grundlegende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um den Schutz der Tiere vor Krankheiten sicherzustellen.
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest (Symptome, die auf Geflügelpest hindeuten könnten) ist bei der lokalen Veterinärbehörde zu melden.
Geflügelhalter/innen sollten bei folgenden Symptomen an die Aviäre Influenza denken:
- Massenerkrankung
- Hohe Sterblichkeit bei Hühnervögeln
- Schwere respiratorische Symptome (Atemnot)
- Grünlich wässriger Durchfall
- Blutungen an Innenorganen, Kammspitzen und Ständern
- Ödeme (Anschwellung) im Kopfbereich
- Ausgeprägter Rückgang der Legeleistung
- Deutlich reduzierte Wasser- und Futteraufnahme
- Mattigkeit
- Fieber
Tot aufgefundenen Wasser- und Greifvögeln sind ganzjährig bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden und werden nach der Bergung auf den Erreger der Geflügelpest untersucht.
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