Auch in Österreich wurde am 13. September 2024 der erste Fall bestätigt und es sind seitdem in Westösterreich immer mehr Tiere betroffen. Eine Ausbreitung aus den westlichen Bundesländern hinaus konnte derzeit noch nicht beobachtet werden, ist jedoch jederzeit möglich.
Betroffene Betriebe berichten von wesentlich schlimmeren Verläufen, als bei bisherigen Varianten. Zum Schutz der eigenen Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände vor wirtschaftlichen Verlusten und aus Tierschutzgründen wird daher die Impfung empfohlen. Informationen zur Durchführung der Impfung siehe weiter unten im Text.
Überblick
Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, sowie kamelartiger - und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor.
Im Jahr 2023 ist ein spezieller Serotyp des Virus, BTV Serotyp 3, zum ersten Mal in den Niederlanden, Belgien und Deutschland aufgetreten. Im Jahr 2024 hat sich das BTV-3 weiter mit sehr rascher Geschwindigkeit in Deutschland ausgebreitet. Eine durchgemachte Infektion mit den bereits bekannten Serotypen BTV-8 bzw. BTV-4 oder Impfung gegen diese Subtypen bietet keinen Schutz vor einer Infektion mit diesem neuen Serotyp 3.
Die Übertragung des Erregers erfolgt durch Gnitzen (beißend-saugende Insekten), die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt 4-8 Tage.
Das Krankheitsbild ist vorwiegend durch hohes Fieber und Schwellungen im Bereich des Kopfes (geschwollene, hervortretende „blaue“ Zunge) sowie der Gliedmaßen bestimmt. Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder, die Sterblichkeitsrate ist bei Schafen relativ hoch.
Bei BTV-3 zeigen jedoch auch Rinder – anders als bei bisher bekannten Serotypen – deutliche klinische Symptome: vor allem Milchleistungsrückgang, aber auch hohes Fieber, Lahmheiten, Fressunlust und Veränderungen am Flotzmaul. Aborte und Geburten lebensschwacher Kälber sind möglich. Auch bei Rindern kann es zusätzlich zu den genannten Symptomen zu Todesfällen kommen, die Sterblichkeit ist jedoch bei Schafen deutlich höher.
Situation in Österreich
Mit den seit September laufend bestätigten Fällen ist Österreich direkt betroffen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Krankheit sich aufgrund der Übertragung durch Gnitzen weiter rasant ausbreitet. Derzeit ist ganz Österreich eine „Blauzungenzone“, der Status „seuchenfrei“ ist ausgesetzt. Dies hat vor Allem Auswirkungen auf den innergemeinschaftlichen Handel mit empfänglichen Tieren, sowie auf Exporte in Drittstaaten.
Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Es besteht die Möglichkeit, gegen den Serotyp 3 zu impfen.
Erfahrungsberichte aus betroffenen Ländern zeigen, dass die Impfung nicht vor der Infektion mit BTV-3 schützt, jedoch sind die klinischen Symptome bei geimpften Tieren deutlich milder und die Mortalität (=Sterblichkeit) wesentlich geringer.
Mit der Impfung können die Tierhalterinnen und Tierhalter die klinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen (Behandlungskosten, Milchleistungsrückgang, Verendungen etc.) einer möglichen Infektion deutlich verringern und damit einen wesentlichen Beitrag zum Tierschutz leisten.
Da es sich bei den drei erhältlichen Impfstoffen um eine Notfallzulassung handelt, sind hierbei einige Auflagen (§ 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und § 10 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung) zu beachten:
- Die behandelnde Tierärztin / Der behandelnde Tierarzt muss vorab die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Dies ist als Online-Meldung möglich (Link am Textende).
- Nach der erfolgten Impfung muss von der Tierärztin / vom Tierarzt eine Liste der geimpften Tiere an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden – siehe Informationsblatt für TierärztInnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur rechtmäßig einzeln gekennzeichnete Tiere (Ohrmarken, Transponder) geimpft werden dürfen.
Eine Umwidmung zur Impfung anderer empfänglicher Tiere (z.B. Ziegen, Kamelide, gehaltene Wildwiederkäuer) ist möglich.
Neben der Impfung gibt es weitere mögliche Schutzmaßnahmen:
Hier ist v.a. der Schutz vor Gnitzen wichtig. D.h. wo dies möglich ist:
- die Aufstallung in der Morgen- und Abenddämmerung
- Anbringen von Insektengitter an den Stallfenstern
- Behandlung mit Repellentien (Achtung auf erlaubte Anwendung je Tierart, Wirksamkeit und Wartezeiten).
Handel mit lebenden Tieren
Durch die Aussetzung des Status „seuchenfrei“ gelten veränderte Bedingungen bei der Verbringung in andere EU-Mitgliedsstaaten. Exporte in Drittstaaten sind derzeit nicht möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung derzeit keine Handelserleichterungen innerhalb der EU bringt.
Fazit
Die Blauzungenkrankheit BTV-3 breitet sich rasant in Europa aus, auch Österreich ist betroffen. Der Handel mit empfänglichen Tieren ist derzeit eingeschränkt.
Betroffene Betriebe berichten von teils schweren Krankheitsverläufen bei Schafen und Rindern.
Eine Impfung kann die klinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Infektion deutlich verringern.
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- Informationsblatt für Tierärzte .
- Blauzungenkrankheit: Anwendung von Repellentien .
- Blauzungenkrankheit: Dokumentation am Viehverkehrsschein .
Weiterführende Informationen