Zeitgleich wurde in Österreich (v.a. in der Steiermark und Kärnten, vereinzelt aber auch in Oberösterreich) der bereits bekannte Serotyp 4 nachgewiesen. Der Status „seuchenfrei“ in Bezug auf die Blauzungenkrankheit musste somit auch hierzulande vor ca. einem Jahr ausgesetzt werden.
Seit Anfang August tritt nun – von Südwesten kommend – auch der Serotyp 8 in Österreich auf – vier Fälle sind aus Kärnten/Steiermark bereits gemeldet, zum Teil auch mit klinischen Symptomen. Diese Fälle traten allesamt in ungeimpften Beständen auf.
Überblick
Die Blauzungenkrankheit (syn. Bluetongue Disease, BT) ist eine Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, sowie kamelartiger - und wildlebender Wiederkäuer und kommt beinahe weltweit vor. Der Erreger wird durch Gnitzen (beißend-saugende Insekten) übertragen.
Im Jahr 2023 ist ein spezieller Serotyp des Virus, BTV Serotyp 3, zum ersten Mal in den Niederlanden, Belgien und Deutschland aufgetreten und hat sich im Jahr 2024 mit sehr rascher Geschwindigkeit in Europa ausgebreitet.
Aus den zu Beginn betroffenen Ländern wurde bezüglich BTV-3 von wesentlich schlimmeren Verläufen berichtet als bei bisherigen Varianten der Blauzungenkrankheit. Das Krankheitsbild ist vorwiegend durch hohes Fieber und Schwellungen im Bereich des Kopfes (geschwollene, hervortretende „blaue“ Zunge) sowie der Gliedmaßen bestimmt. Die Inkubationszeit (Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung) beträgt 4-8 Tage.
Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder, die Sterblichkeitsrate ist bei Schafen relativ hoch.
Bei BTV-3 zeigen jedoch auch Rinder – anders als bei bisher bekannten Serotypen – deutliche klinische Symptome: vor allem Milchleistungsrückgang, aber auch hohes Fieber, Lahmheiten, Fressunlust und Veränderungen am Flotzmaul. Aborte und Geburten lebensschwacher Kälber sind möglich. Auch bei Rindern kann es zusätzlich zu den genannten Symptomen zu Todesfällen kommen, die Sterblichkeit ist jedoch bei Schafen deutlich höher.
Situation in Österreich
Österreich ist seit September 2024 ebenfalls betroffen, ist jedoch – nicht zuletzt dank der rechtzeitig begonnenen Impfung – von schweren klinischen Verläufen mit hohen Verlusten bisher weitgehend verschont geblieben. Hierzulande wurde zeitgleich auch der bereits bekannte Serotyp 4 und Anfang August 2025 erstmals auch der Serotyp 8 nachgewiesen.
Impfung gegen Blauzungenkrankheit
Die Impfung gegen BTV-3 ist die einzige Möglichkeit, die Tiere vor schweren Krankheitsverläufen und dem Tod und somit den Landwirt vor wirtschaftlichen Verlusten zu schützen. Zwar verhindert die Impfung nicht die Ansteckung, kann aber die Krankheitssymptome und die Virusausscheidung (und damit die gesamte Viruslast im Umlauf) verringern. Es stehen aktuell drei Impfstoffe gegen BTV‑3 zur Verfügung. Einer ist für die Anwendung beim Schaf zugelassen, die beiden anderen für Schafe und Rinder. Für andere Tierarten besteht die Möglichkeit zur Anwendung im Rahmen einer Umwidmung durch den behandelnden Tierarzt.
Da in Österreich auch die beiden Serotypen BTV-4 und seit Anfang August auch BTV-8 vorkommen, wird zusätzlich die Impfung (die auch für das Verbringen in einige Länder notwendig ist) mit dem bereits bekannten Kombinationsimpfstoff (BTV 4/8) empfohlen.
Es besteht keine Kreuzimmunität zwischen den einzelnen Serotypen, das heißt: eine Impfung gegen BTV-3 schützt nicht vor BTV-4 und -8 und umgekehrt. Dasselbe gilt für eine durchgemachte Infektion mit dem jeweiligen Serotypen.
Für die Impfungen sind einige Auflagen (§ 29 Tiergesundheitsgesetz 2024 und § 11 Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung) zu beachten:
- Die behandelnde Tierärztin / Der behandelnde Tierarzt muss vorab die beabsichtigte Impfung zeitgerecht der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde melden. Dies ist als Online-Meldung möglich (Link am Textende).
- Nach der erfolgten Impfung muss von der Tierärztin / vom Tierarzt eine Liste der geimpften Tiere an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden – siehe Informationsblatt für TierärztInnen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur rechtmäßig einzeln gekennzeichnete Tiere (Ohrmarken, Transponder) geimpft werden dürfen.
Die Grundimmunisierung erfordert beim Rind jedenfalls 2 Injektionen im Abstand von 3 Wochen. Beim Schaf wird von Fachleuten ebenfalls eine zweite Injektion empfohlen, um einen guten Impfschutz zu erreichen – auch wenn dies laut Fachinformation nur bei einem der Impfstoffe notwendig ist.
Zur Erklärung: Die Impfung schützt erst, wenn als Reaktion genügend Antikörper gebildet wurden, die das Virus „blockieren“ (neutralisierende Antikörper). Dies erfolgt ca. 3-4 Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung. Dabei werden durch eine Impfung meistens nicht so hohe Antikörperspiegel erreicht, wie nach einer natürlichen Infektion. Dieser Umstand sagt jedoch nichts über die Wirksamkeit der Impfung aus. Es muss nicht die gleiche Antikörpermenge erreicht werden, um vor der Infektion geschützt zu sein.
In einer Studie des Friedrich-Loeffler-Institutes Deutschland konnte gezeigt werden, dass nach zweimaliger Grundimmunisierung bei allen getesteten Tieren neutralisierende Antikörper in ausreichender Menge vorhanden waren. Dies war auch bei Tieren der Fall, die im vorher durchgeführten ELISA-Test negativ waren (also kein Hinweis auf vorhandene Antikörper bestand).
Das bedeutet: Ein negatives oder schwaches ELISA-Ergebnis nach Impfung sagt nichts über den tatsächlichen Schutz aus. Entscheidend ist, dass die Impfung die Bildung neutralisierender Antikörper anstößt – und genau diese Antikörper schützen die Tiere.
Bei den derzeit zugelassenen Impfstoffen gegen BTV-3 gibt es in der Fachinformation noch keine Angaben zur Dauer der Immunität. Es wird aber davon ausgegangen, dass – wie auch bei den schon länger bekannten Serotypen – die Wiederholungsimpfung nach einem Jahr notwendig ist, um die Tiere weiterhin zu schützen. Idealerweise sollte diese Auffrischungsimpfung im Herbst/Winter, jedenfalls aber rechtzeitig vor der Gnitzen-Saison stattfinden.
Neben der Impfung gibt es weitere mögliche Maßnahmen:
Hier ist vor Allem der Schutz vor Gnitzen wichtig, das heißt, wo dies durchführbar ist:
- Aufstallung in der Morgen- und Abenddämmerung
- Anbringen von Insektengittern an den Stallfenstern
- Behandlung mit Repellentien (Achtung auf erlaubte Anwendung je Tierart, Wirksamkeit und Wartezeiten).
Handel mit lebenden Tieren
Durch die Aussetzung des Status „seuchenfrei“ gelten veränderte Bedingungen bei der Verbringung in andere EU-Mitgliedsstaaten. Diese werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten auf der Website der EU-Kommission veröffentlicht. Wurde von einem Mitgliedsstaat keine Ausnahmebedingung kundgemacht, kann dorthin auch nicht verbracht werden.
Das Einbringen von empfänglichen Tieren aus betroffenen Gebieten nach Österreich ist ebenfalls unter Einhaltung bestimmter Anforderungen möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Impfung gegen BTV-3 derzeit keine generellen Handelserleichterungen innerhalb der EU bringt, da die Dauer der Immunität noch nicht definiert ist.
Fazit
- Die Blauzungenkrankheit BTV-3 hat sich seit 2023 rasant in Europa ausgebreitet, auch Österreich ist betroffen. Der Handel mit empfänglichen Tieren ist nach wie vor eingeschränkt.
- Betroffene Betriebe berichten von teils schweren Krankheitsverläufen bei Schafen und Rindern.
- Eine Impfung kann die klinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Infektion deutlich verringern.
- Nach zweimaliger Injektion zur Grundimmunisierung konnten in einer FLI-Studie bei allen Tieren neutralisierende Antikörper (und somit eine gute Schutzwirkung) nachgewiesen werden, auch, wenn sie im ELISA-Test negativ waren.
- In Österreich kommen zusätzlich weitere Serotypen – BTV-4 und seit August 2025 auch BTV-8 vor, gegen die ebenfalls die Möglichkeit zur Impfung besteht
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- Informationsblatt für Tierärzte .
- Blauzungenkrankheit: Anwendung von Repellentien .
- Blauzungenkrankheit: Dokumentation am Viehverkehrsschein .
Weiterführende Informationen