Baurestmassen richtig trennen

Beim Abbruch von Gebäuden, aber auch bei Sanierung und Neubau fallen Baurestmassen an. Bauherr und Baufrau sind verpflichtet, diese Baurestmassen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei Abbruch, Sanierung oder Neubau von Gebäuden ist eine getrennte Erfassung von Baurestmassen einerseits Pflicht der Bauleute und andererseits Voraussetzung für eine Wiederverwendung als Recycling-Baustoffe. Nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial darf nicht mehr als fünf Volumenprozent Baurestmassen und nicht mehr als geringfügige Anteile an organischen Abfällen (wie Holz, Papier, Kunststoff) enthalten. Es darf nicht mit sonstigen umweltgefährdenden Stoffen (Schwermetallen, organischen Verbindungen etc.) kontaminiert sein. Auch mineralische Baustoffe sind kostbar und können verwertet werden, wenn Sie sortenrein gesammelt und aufbereitet werden.

Die Gemeinde oder das Magistrat geben Auskunft, welche Unterlagen in Zusammenhang mit einer Einreichung um Bau- oder Abbruchgenehmigung erforderlich sind.

Weiterführende Informationen

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