Öffentlichkeitsbeteiligung

im Erstellungsprozess der Hochwasser-Risikomanagementplanung

Als Grundstein für eine erfolgreiche Umsetzung der Hochwasserrichtlinie sieht die EU die Einbindung der Bevölkerung in den Erstellungsprozess der Hochwasser-Risikomanagementplanung vor.

Bei der Entwicklung der Managementplanungen durch das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (Abteilung Oberflächengewässerwirtschaft) und durch das Bundesministerium ist ein intensiver Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. In Oberösterreich wurde erstmals mit der Tagung „Hochwasser-Risikomanagement – Hochwassergefahren. Erkennen. Bewerten. Minimieren.“ am 25. September 2014 in Wels über die Grundlagenplanung zu den Hochwasser-Risikomanagementplänen informiert.

Seitens des Bundes erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem der Hochwasserrisikomanagementplan der Öffentlichkeit vorgestellt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme kommuniziert wurde.

 

Diese Vorgehensweise ermöglichte es, auf Basis einer fundierten Grundlagenplanung

  1. die Einbindung der Öffentlichkeit sicherzustellen,
  2. regionale Besonderheiten in der Managementplanung des Landes Oberösterreich abzubilden,
  3. den Verwaltungsaufwand in den Gemeinden möglichst gering zu halten und
  4. mit informierten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in die Öffentlichkeitsbeteiligung des Bundes zu gehen.

Weiterführende Informationen

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