3. Hochwasser-Risikomanagementplan

Maßnahmen zur Minimierung des Hochwasserrisikos

Unter Hochwasser-Risikomanagement verstehen wir die  Schadensminderung durch abgestimmtes zielorientiertes Zusammenwirken vieler Partner in allen Phasen eines Hochwasserereignisses!

Zur Erstellung der Risikomanagementpläne wurde vom Bundesministerium für ein lebenswertes Österreich ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dieser enthält 22 Maßnahmen, die die negativen Auswirkungen eines Hochwasserereignisses vermindern oder sogar vermeiden sollen. Diese Maßnahmen können in fünf Handlungsfelder eingeteilt werden:

  • Vorsorge (Gefahrenzonenplanung, Raumnutzungskonzepte, ...)
  • Hochwasserschutz planen, errichten und in Stand halten (Rückhalteanlagen, Hochwasserschutzdämme, Objektschutzmaßnahmen, Gewässerpflege und –aufsicht, Instandhaltung, Betriebsvorschriften, ...)
  • Bewusstseinsbildung (Information, Kommunikation und Beteiligung der Bevölkerung)
  • Vorbereitung (Hochwasser-Katastrophenschutzpläne, Mess- und Warnsysteme, Einsatzübungen, ...)
  • Nachsorge (Sofortmaßnahmen und Instandsetzung, Ereignis- und Schadensdokumentation, Schadensregulierung, ...)

 

Mit Hilfe dieses bundesweit einheitlichen Maßnahmenkatalogs wurde nunmehr  eine Strategie zur Risikominimierung entwickelt, die die Basis für den am 18.3.2016 veröffentlichten Hochwasserrisikomanagementplan des Bundes darstellt – maßgeschneidert für die jeweiligen Risikogebiete. Das heißt, Planungen und Vorhaben zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in den betroffenen Gebieten werden hier zusammengefasst und ein entsprechender Zeitplan für die geplante Durchführung bzw. Umsetzung festgelegt.

Das Bundesministerium hat dazu alle Bundesländer beauftragt, im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit spezifische Bundeslandmanagementpläne zu erarbeiten und diese als Basis für die Bundesplanungen an das Ministerium zu übermitteln. Der Managementplan des Bundes dient wiederrum der Europäischen Union als Basis zur Erstellung einer internationalen Strategie.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: