Wer wird gefördert?
FörderungswerberInnen können sowohl kleine, mittlere und große Unternehmen als auch F&E-Einrichtungen sein, die den Firmensitz bzw. den Sitz (F&E-Einrichtung) in Oberösterreich haben und/oder zumindest eine Zweigniederlassung in Oberösterreich nachweislich führen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die (teilweise) Abdeckung der Kosten, die in Zusammenhang mit der Erstellung eines EU-Förderungsantrages (Proposal) auf Basis des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ entstehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird grundsätzlich als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Es kann jedoch zu einer Rückforderung kommen, wenn auf Basis der geltenden Vorschriften (z.B. EU-Beihilferecht, nationale Vorschriften, Richtlinien) für den Zuschuss ein Rückforderungstatbestand vorliegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die näheren Details zur Landesförderung sind in der unten angeführten Kurzinformation geregelt.
Formular
Weiterführende Informationen
- Beilage A – Förderungsantrag Expanding Horizon Europe .
- Kurzinformation zur Richtlinie zur Stimulierung/Unterstützung der Einreichung von oberösterreichischen EU-Förderungsanträgen auf Basis des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ (Expanding Horizon Europe) im Zeitraum 01.01.2022 -31.12.2023 .
- Richtlinie zur Stimulierung/Unterstützung der Einreichung von oberösterreichischen EU-Förderungsanträgen auf Basis des EU-Rahmenprogrammes „Horizon Europe“ (Expanding Horizon Europe) im Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2023 .
- Anlage 1 - De-minimis-Beihilfen-Verordnung (Stand: 4. November 2021) .
- Anlage 2 – Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (Stand: 4. November 2021) .