Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kulturvereine mit Standort in Oberösterreich, die in den Sommermonaten für oberösterreichische Schüler/innen oder Student/innen Ferialarbeitsplätze anbieten.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Standort des Kulturvereins in Oberösterreich.
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Für den Kulturverein muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Abteilung Kultur eine Förderbasis bestehen.
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Die Ferialarbeitsplätze sollen vorwiegend oberösterreichischen Schüler/innen und Student/innen zugutekommen.
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Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.
 
Abwicklung / Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt mittels dem Formular KGD-K/E-35.
 
Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format an das Postfach k.post@ooe.gv.at zu richten oder postalisch einzubringen.
- Zeitraum der Förderaktion ist Juli-September. Eine Antragstellung ist ab 30. Mai und bis 30. September möglich.
 - Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen, die bis spätestens 31. Oktober vorzulegen sind:
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- An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
 - Durchschrift des Lohn- bzw. Gehaltszettels
 
 
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 - Für die Ferialjob-Aktion steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Förderansuchen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
 
Formular
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Ferialjob-Aktion (KGD-K/E-35)
Antrag auf Gewährung von Förderungsmitteln
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