Ferialjob-Aktion

Die Ferialjob-Aktion wurde ins Leben gerufen, um jungen Menschen die Möglichkeit zu geben im Rahmen von Ferialarbeitsplätzen die Oö. Kulturszene und deren Tätigkeit kennenzulernen. Gleichzeitig werden Kulturveranstalter/innen bei der Durchführung ihrer Veranstaltungen und Projekte unterstützt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Kulturvereine mit Standort in Oberösterreich, die in den Sommermonaten für oberösterreichische Schüler/innen oder Student/innen Ferialarbeitsplätze anbieten.

Was wird gefördert?

Pro Antragsteller können zwei Arbeitsplätze gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Pro Arbeitsplatz wird ein Maximalbetrag von 700 Euro oder maximal 75 Prozent der Bruttolohnkosten pro Monat zur Verfügung gestellt. Wird das Dienstverhältnis vorzeitig beendet, so wird der aliquote Förderbetrag ausbezahlt. Pro Antragsteller können zwei Arbeitsplätze, oder ein Arbeitsplatz für acht Wochen gefördert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Standort des Kulturvereins in Oberösterreich.

  • Für den Kulturverein muss im Rahmen des geltenden Förderprogramms der Abteilung Kultur eine Förderbasis bestehen.

  • Die Ferialarbeitsplätze sollen vorwiegend oberösterreichischen Schüler/innen und Student/innen zugutekommen.

  • Die förderungsfähigen Tätigkeiten umfassen ausschließlich die Mitarbeit und Mitwirkung bei der Planung und Realisierung von Kulturprojekten, bei der Durchführung von Veranstaltungen und die damit verbundenen administrativen Arbeiten.

Abwicklung / Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt mittels dem Formular KGD-K/E-35.

Wir weisen darauf hin, dass nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet werden können. Der Antrag ist im PDF-Format an das Postfach k.post@ooe.gv.at zu richten oder postalisch einzubringen.

  • Zeitraum der Förderaktion ist Juli-SeptemberEine Antragstellung ist ab 30. Mai und bis 30. September möglich.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Beendigung der Ferialarbeit und Vorlage folgender Unterlagen, die bis spätestens 31. Oktober vorzulegen sind:
      • An- und Abmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse
      • Durchschrift des Lohn- bzw. Gehaltszettels
  • Für die Ferialjob-Aktion steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Förderansuchen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: