Oö. Naturwacht

Die Oö. Naturwacht unterstützt die Naturschutzbehörden bei der Umsetzung des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 und dient zur Information und Bewusstseinsbildung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher.

Was ist die Oö. Naturwacht?

Nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 kann die Landesregierung freiwillige ehrenamtliche Naturwacheorgane für die Dauer von fünf Jahren bestellen. Sie bilden in Ihrer Gesamtheit die „Oberösterreichische Naturwacht“ und werden von der Oö. Landesregierung auf gewissenhafte Erfüllung Ihrer Aufgaben angelobt. Die Angelobung erfolgt nach Absolvierung eines Grundkurses und Ablegung einer Prüfung. Nach der Angelobung wird ein Dienstausweis ausgestellt und ein Naturwacheabzeichen ausgefolgt. Nach Ablauf von fünf Jahren ist eine Weiterbestellung für jeweils weitere fünf Jahre unter Erfüllung gewisser Voraussetzungen möglich. Die „Oberösterreichische Naturwacht“ wird durch den Koordinator der Oö. Naturwacht und den Sprecher der Oö. Naturwacheorgane u.a. in der Arbeitsgemeinschaft der Berg- und Naturwachten Österreichs (ABNÖ) vertreten.

 

Was sind die Aufgaben und der Wirkungsbereich eines Naturwacheorgans?

  • Ehrenamtliche Unterstützung der Naturschutzbehörden in Oberösterreich, primär mit den Naturschutzabteilungen der Bezirkshauptmannschaften
  • Information und Aufklärung der Bevölkerung zu naturverträglichem Verhalten und Rücksichtnahme auf die Natur
  • Überwachungsfunktionen
  • Zuständigkeit in einem oder mehreren im Ausweis eingetragenen Bezirken auf Grundlage des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 und seinen Verordnungen

 

Wie werde ich Naturwacheorgan?

Absolvierung eines zweitägigen Grundkurses mit schriftlicher und allenfalls mündlicher Prüfung:

  • Kenntnisse des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen soweit für die Dienstausübung erforderlich
  • Biologische Grundkenntnisse

Angelobung durch die Oö. Landesregierung und Ausstellung eines Dienstausweises und eines Naturwacheabzeichens.

 

Voraussetzungen für die Bestellung

  • Österreichische Staatsbürgerschaft
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Körperliche, geistige und fachliche Eignung
  • Verlässlichkeit
  • Keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines aus Gewinnsucht begangenen oder gegen die öffentliche Sittlichkeit verstoßenden Verbrechen
  • Verschwiegenheitspflicht

 

Abteilung Naturschutz als Koordinationsstelle

Die Abteilung Naturschutz in der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung am Amt der Oö. Landesregierung ist Koordinationsstelle der Oö. Naturwacht. Diese hat die Ausrichtung und Weiterentwicklung der Oö. Naturwacht zur Aufgabe und dient den Naturwacheorganen als Ansprechstelle. Darüber hinaus werden von hier aus Treffen der Naturwacheorgane veranstaltet und Weiterbildungsseminare organisiert. Als Koordinator der Oö. Naturwacht ist Mag. Maximilian Geishüttner bestellt.

 

Ansprechpartnerin

Frau Angelika Sefciuk

Telefon: (0732) 7720-14405

E-Mail: naturwacht.n.post@ooe.gv.at

(Administration, Organisation der Aus- und Weiterbildung)

 

Rechtsgrundlagen

§§ 54 und 55 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 - Oö. NSchG 2001

Verordnung über die erforderliche Eignung und den Dienstausweis der Naturwacheorgane sowie über das Naturwacheabzeichen, LGBl. Nr. 109/2002

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: