Biberkontingent

Gemäß § 7 Oö. Biber-Verordnung dürfen in der kontinentalen biogeografischen Region Oberösterreichs pro Entnahmeperiode (1. September bis 31. März) maximal 158 Biber (Castor fiber) entnommen werden. Diese Entnahmehöchstzahl teilt sich auf die beiden Kontingente “nördlich der Donau/Mühlviertel“ (max. 58 Individuen) sowie “südlich der Donau/Alpenvorland“ (max. 100 Individuen) auf.

Der Fang, die Tötung und die Bejagung von Bibern sind nur zulässig, wenn das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in einem von der Behörde unterfertigten Dokumentationsformular (Anlage 4 Oö. Biber-Verordnung) bestätigt wird und wenn der bzw. die Eingriffsberechtigte zusätzlich vorab eine tagesaktuelle Information auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/biberkontingent eingeholt hat, dass die jährliche Entnahmehöchstzahl im betreffenden Kontingent noch nicht ausgeschöpft ist.

Jede Entnahme ist unter Angabe von Entnahmeart, Ort, Datum und Uhrzeit der Erlegung, Geschäftszeichen der Bezirksverwaltungsbehörde, Gewicht, geschätztem Alter sowie Verbleib des Bibers binnen 24 Stunden in der Jagddatenbank (JADA) zu melden.


Entnahmeperiode: 2025/2026

Kontingent "nördlich der Donau/Mühlviertel"

  • Aktueller Status

Kontingent "südlich der Donau/Alpenvorland"

  • Aktueller Status

Datenstand: 12.01.2026 07:00:01


Anzeigelegende:

Grün:         Entnahme möglich

Orange:     Entnahme in geringem Ausmaß noch möglich

Rot:            keine Entnahme möglich

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: