Gut zu wissen: allgemeine Informationen

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Energiesparen ist wichtiger denn je. Nur gut gewartete Heizungs- und Klimaanlagen können auch effizient arbeiten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung sind dafür unerlässlich.
In der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Die Datenbank bringt viele Vorteile:
- Eine regelmäßige Wartung steigert die Effizienz der Anlage und spart somit Energie und Kosten.
- Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
- Transparenz: Überprüfungsfristen, Anlagendaten und Prüfberichte sind digital und immer aktuell über die Kennzeichnungsplakette (Anlagen-ID und QR-Code) mit dem Smartphone abrufbar
- Die Datenbank vereinfacht Arbeitsabläufe für Fachleute und Behörden.
- Die gesammelten Anlagendaten erleichtern die energiewirtschaftliche Planung.
Die rechtliche Basis bildet das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG).
Die Befüllung der Datenbank erfolgt durch Prüfberechtigte (Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer, Installateurinnen und Installateure usw.) im Rahmen deren Tätigkeiten bei
- der Errichtung bzw. dem Tausch von Heizungs- und Klimaanlagen
- der periodischen Überprüfung oder Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen oder
- im Zuge der Überprüfung von Fängen durch die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer.

Quelle: Land OÖ
Im Zuge der Ersterfassung der Anlagen werden diese mit einer Kennzeichnungsplakette (eindeutige Anlagen‑ID und QR-Code) versehen.
Dadurch bekommen die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer sowie andere Professionistinnen und Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten. Übertragungsfehler werden minimiert.
- die Landesregierung, soweit dies zur Verfolgung statistischer, energie- und umweltpolitischer Ziele, zur Information über gesetzliche Pflichten, zu Forschungszwecken, zur Kontrolle von Inspektionsberichten sowie förderrelevanten Abwicklungen notwendig ist
- die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zugang über Portalverbund der Gemeinden)
- die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
- die Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer auf von ihnen betreute Heizungsanlagen zur Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen
- die Gasnetzbetreiber für Anlagen in ihrem Gasnetz zur Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen
- die Prüfberechtigten auf die von ihnen betreuten Anlagen
Die Datenbank betrifft nur Anlagen für Raumwärme- und Warmwasserbereitung im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes. Industrielle Feuerungsanlagen werden nicht erfasst.
- Feuerungsanlagen (fest, flüssig, gasförmig)
- Wärmepumpen (neue; bestehende über 70 kW)
- Elektrische Widerstandsheizungen (neue, falls Hauptheizung; alle über 70 kW)
- Klimaanlagen (über 70 kW)
Infos für Eigentümerinnen und Eigentümer von Anlagen (Verfügungsberechtigte)
Wenn Sie eine Heizungs- oder Klimaanlage haben, die von der Erfassung betroffen ist (siehe "Welche Heizungs- und Klimaanlagen werden erfasst?"), dann brauchen Sie für die Erfassung der Anlage nicht extra aktiv werden. Denn:
- Neue Anlagen werden bei der Inbetriebnahme erfasst.
- Bestehende Feuerungsanlagen (Pelletsofen, Kachelofen etc.) werden bei der verpflichtenden wiederkehrenden Überprüfung (diese mussten Sie auch bisher schon selbst in Auftrag geben) erfasst.
- Bestehende Wärmepumpen, elektrische Widerstandsheizungen und Klimaanlagen werden bei der verpflichtenden periodischen Inspektion (Überprüfung der Energieeffizienz - diese mussten Sie auch bisher schon selbst in Auftrag geben) erfasst, falls diese mehr als 70 kW Leistung haben.
Die Erfassung erfolgt durch die von Ihnen beauftragte Rauchfangkehrerin, den Rauchfangkehrer oder andere Professionistinnen bzw. Professionisten. Diese prüfberechtigten Personen erfassen Ihre Anlage und kleben eine Kennzeichnungsplakette mit eindeutiger Anlagen-ID und QR-Code an die vorgesehene Stelle.
Die von Ihnen beauftragten Rauchfangkehrerinnen bzw. Rauchfangkehrer oder andere Professionistinnen bzw. Professionisten erhalten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten und Übertragungsfehler werden verhindert.
Als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit über den QR-Code die Überprüfungsfristen Ihrer Anlage abzufragen und gegebenenfalls rechtzeitig eine neue Überprüfung zu beauftragen.
Weiters sind die Anlagendaten und Prüfberichte digital als PDF-Dokumente immer aktuell abrufbar.
Infos für Unternehmen (Prüfberechtigte)
Als Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer, Installateurin bzw. Installateur oder andere befugte Person sind Sie "prüfberechtigt" und tragen die Anlagen- und Prüfdaten in der Datenbank ein. Sie haben den Überblick über „Ihre“ Anlagen. Wenn Fristen ablaufen, können Sie die Kundschaft kontaktieren und eine weitere Überprüfung terminisieren.
Die Anmeldung in der Datenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal. Es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im Unternehmensservice-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.
- Die Digitalisierung beendet die „Zettelwirtschaft“
- Immer aktuelle Anlagendaten, Abnahme-, Prüf- und Inspektionsberichte (online)
- Prüfformulare sind vorbefüllt mit den Anlagendaten
- Prüfberichte können zeitökonomisch digital versandt werden
- Melde- und Berichtspflichten an Behörden entfallen zum Teil
- Erinnerungsfunktion für bevorstehende oder abgelaufene Fristen
- Alle Anlagendaten werden sicher in einer landesweiten Datenbank gespeichert
Mithilfe des QR-Codes auf der Kennzeichnungsplakette der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen. Eine aktive Verständigung kann auch durch das Prüfunternehmen (Rauchfangkehrbetrieb/Installationsbetrieb) freiwillig als „Service-Leistung“ erfolgen.
Folgende Einstellungen sind vorzunehmen:
- Zweck der Wärmebereitstellung: Raumwärme, sekundäres System
- Art der Wärmeversorgung: dezentral
- Wärmeabgabe für Raumwärme: kleinflächige Wärmeabgabe (Einzelraumheizgerät…)
- Bauart: Einzelraumheizgerät
- Fabrikat/Type: „Kachelofen…“ bzw. „Einzelofen…“ bzw. „Tischherd…“
Öffnen Sie bei Kenntnis der Anlagen-ID die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank und geben Sie die Anlagen-ID ein. Falls die Anlagen-ID nicht bekannt oder nicht lesbar ist, wenden Sie sich bitte an die Hotline (+43 732) 77 20-134 59 oder per Mail an hka.us.post@ooe.gv.at.
- Die Kennzeichnungsplakette ist an einer gut sichtbaren Stelle der Heizungsanlage im Bereich des Typenschildes anzubringen.
- In Ausnahmefällen (wie z.B. Kachelöfen oder Elektrische Widerstandsheizungen) ist die Kennzeichnungsplakette innenseitig im Stromverteilerkasten anzubringen.
- Nur bei Gas-Mehrzähleranlagen ist auch eine Kennzeichnungsplakette auf der Gas-Verteilungsleitung (Vorzählerleitung) mittels Rohrkennzeichnungsschild anzubringen.
Handelt es sich um verschiedene Heizgeräte, sind diese einzeln zu erfassen. Bei Kombikesseln für mehrere Brennstoffe ist bei der Erfassung (Registrierung) jener Brennstoff auszuwählen, der überwiegend verwendet wird. Bei der Vervollständigung des Anlagendatenblattes können dann die weiteren Brennstoffe ausgewählt werden.
Am besten ist wie folgt vorzugehen:
- Gas-Verteilungsleitung (Vorzählerleitung) registrieren (Kennzeichnungsplakette mit QR-Code auf einem Rohrkennzeichnungssschild; falls noch nicht durchgeführt)
- Ausgehend von dieser Vorzählerleitung in weiterer Folge die Gasgeräte über den Link „weitere Anlage am Standort“ registrieren und ganz wichtig, das jeweilige Gasgerät der entsprechenden Nutzungseinheit (Top) zuordnen.
Gemäß aktueller Rechtslage sind zwei Fälle zu unterscheiden:
- Neben dem Gasherd hängen an der Gasleitung in der betreffenden Nutzungseinheit auch Gasgeräte für Raumwärme und Warmwasser: Der Gasherd ist zu registrieren und das Überprüfungsintervall ist auf „nie“ einzustellen. Mit der Registrierung der Gasgeräte wird auch die dazugehörige Gasleitung (nach dem Zähler) automatisch in der Datenbank angelegt und mit einer Prüffrist hinterlegt. Die Gasleitung ist damit in regelmäßigen Abständen (15 Jahre bei Erdgas bzw. 6 Jahre bei Flüssiggas) zu überprüfen.
- Der Gasherd ist das einzige Gasgerät in einer Nutzungseinheit: In diesem Fall liegt keine „Feuerungsanlage“ im Sinne des Oö. LuftREnTG vor und damit besteht auch keine Registrierungspflicht und Überprüfungspflicht der Gasleitung nach diesem Gesetz. Sehr wohl gibt es jedoch eine Überprüfungspflicht der Gasleitung nach dem Stand der Technik (ÖVGW). Eine Registrierung wird daher entsprechend Pkt. 1. empfohlen.
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Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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https://ooe.anlagendatenbank.net/
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Unternehmensservice-Portal (USP)
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https://www.usp.gv.at/
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Schulungsvideos und Unterlagen
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Rechtliche Grundlagen, Überblick, Infos zum USP, praktische Beispiele, Rolle öffentlicher Gebietskörperschaften
Infos für Gemeinden (Behörden)
In der Datenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen in Ihrem Gemeindegebiet erfasst. Die Abnahmebefunde und die laufenden Überprüfungen werden digital gespeichert und können von Ihnen eingesehen werden. Somit haben Sie zu jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die Anlagen in Ihrem Gemeindegebiet.
Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal:
Die jeweilige für Portalverbundadministration zuständige Person hat die Aufgabe, die Zuweisung der Portalverbundanwendung „Oö. Heizungs- und Klimaanlagen“ an jene Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, welche diese Datenbank für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
- In der Datenbank können alle im Gemeindegebiet erfassten Anlagedaten, deren Status (in Betrieb, außer Betrieb, aufgelassen) und deren Überprüfungen eingesehen und nach bestimmten Kriterien sortiert werden.
- Die digitale Erfassung und digitale Abnahme-Befundung der Anlagen ersetzen die bisherige Meldung in Papierform an die Gemeinde.
- Auf Knopfdruck können alle überfälligen Überprüfungen bzw. Überprüfungen mit Mängeln im Gemeindegebiet angezeigt werden.
Damit die Bürgerinnen und Bürger wissen, warum die Installateurin oder der Rauchfangkehrer beim nächsten Wartungsbesuch eine Plakette auf die Heizung klebt, haben wir eine Info-Vorlage erstellt. Gemeinden können die Vorlage in der Gemeindezeitung abdrucken und auf ihren Online-Kanälen veröffentlichen. Gerne können Gemeinden auch in eigenen Worten über die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank informieren.
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Schulungsvideos und Unterlagen
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Rechtliche Grundlagen, Überblick, Infos zum USP, praktische Beispiele, Rolle öffentlicher Gebietskörperschaften
Link zur Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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https://ooe.anlagendatenbank.net/
Schulungsvideos
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Gesamtes Webinar mit Fokus auf Gemeinden (Behörden)
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Video auf Youtube; Aufzeichnung vom 11. Mai 2026
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Gesamtes Webinar mit Fokus auf Prüfberechtigte
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Video auf Youtube; Aufzeichnung vom 5. Mai 2026 in Kooperation mit der WKOÖ
- Rechtliche Grundlagen (Video) .
- Rechtliche Grundlagen (Unterlage) .
- Überblick Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (Video) .
- Überblick Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (Unterlage) .
- Konfiguration im USP (Video) .
- Konfiguration im USP (Unterlage) .
- Erster Einstieg in die Datenbank (Video) .
- Registrierung einer Anlage am Beispiel einer Feuerungsanlage (Video) .
- Wiederkehrende Überprüfung einer Pelletsheizung (Video) .
- Gasanlagen kompakt (Video) .
- Registrierung und Abnahme einer Wärmepumpe (Video) .
- Die Rolle öffentlicher Gebietskörperschaften (Video) .
Rechtliche Grundlage
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Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz 2002 - Oö. LuftREnTG .
in der geltenden Fassung
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Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung - Oö. HKDV (LGBl.Nr. 36/2026)
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Anmerkung: In den Anlagen 1 bis 15 zur Oö. HKDV befinden sich die Elektronischen Vorlagen der Formulare
Kontakt und Info-Hotline
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an hka.us.post@ooe.gv.at oder rufen Sie uns an unter (+43 732) 77 20-134 59.