Quelle: Alexander Raths - stock.adobe.com
Energiesparen ist wichtiger denn je. Nur gut gewartete Heizungs- und Klimaanlagen können auch effizient arbeiten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung sind dafür unerlässlich.
Vorteile
In der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Die Datenbank bringt viele Vorteile:
- Eine regelmäßige Wartung steigert die Effizienz der Anlage und spart somit Energie und Kosten.
- Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
- Transparenz: Die Fälligkeit der nächsten Überprüfung kann einfach mit dem Smartphone über das angebrachte Anlagenetikett abgefragt werden.
- Die Datenbank vereinfacht Arbeitsabläufe für Fachleute und Behörden.
- Die gesammelten Anlagendaten erleichtern die energiewirtschaftliche Planung.
Die rechtliche Basis wird derzeit im Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG) geschaffen.
Wie funktioniert's?
Die Befüllung der Datenbank erfolgt durch Prüfberechtigte (Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer, Installateurinnen und Installateure usw.) im Rahmen deren Tätigkeiten bei
- der Errichtung bzw. dem Tausch von Heizungs- und Klimaanlagen
- der periodischen Überprüfung/Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen oder
- im Zuge der Überprüfung von Fängen durch die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer.
Quelle: Land OÖ
Im Zuge der Ersterfassung der Anlagen werden diese mit einem Etikett (eindeutige Anlagen‑ID und QR-Code) versehen.
Dadurch bekommen die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer sowie andere Professionistinnen und Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten. Übertragungsfehler werden minimiert.
Gut zu wissen
- die Landesregierung, soweit dies zur Verfolgung statistischer, energie- und umweltpolitischer Ziele, zur Information über gesetzliche Pflichten, zu Forschungszwecken, zur Kontrolle von Inspektionsberichten sowie förderrelevanten Abwicklungen notwendig ist
- die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zugang über Portalverbund der Gemeinden)
- die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
- die Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer auf von ihnen betreute Heizungsanlagen zur Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen
- die Gasnetzbetreiber für Anlagen im eigenen Wirkungsbereich zur Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen
- die Prüfberechtigten auf die von ihnen betreuten Anlagen
Die Datenbank betrifft nur Anlagen für Raumwärme- und Warmwasserbereitung im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes. Industrielle Feuerungsanlagen werden nicht erfasst.
- Feuerungsanlagen (fest, flüssig, gasförmig)
- Wärmepumpen (neue; bestehende über 70 kW)
- Elektrische Widerstandsheizungen (neue, falls Hauptheizung; alle über 70 kW)
- Klimaanlagen (über 70 kW)
Im Zuge der Ersterfassung der Anlagen werden diese mit einem Etikett (eindeutige Anlagen ID und QR-Code) versehen. Dieses Etikett ist durch den Prüfberechtigten an der dafür vorgesehenen Stelle (Heizkessel, Stromverteiler, Gasleitung) anzubringen. Dadurch erhalten die von Ihnen beauftragten Rauchfangkehrerinnen bzw. Rauchfangkehrer oder andere Professionistinnen bzw. Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten und Übertragungsfehler werden verhindert.
Die Anlagendaten können ausschließlich durch die für Sie zuständige Behörde und das von Ihnen beauftragte Fachpersonal eingesehen werden. Die Daten sind vor Missbrauch geschützt und nicht öffentlich zugänglich.
Als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit über den QR-Code die Überprüfungsfristen Ihrer Anlage abzufragen und gegebenenfalls rechtzeitig eine neue Überprüfung zu beauftragen.
FAQ
Wie erfahre ich die Frist der nächsten Überprüfung?
Mithilfe des QR-Codes der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen.
Ist die Erfassung einer Anlage verpflichtend?
Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sind gemäß Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz verpflichtet, die Anlagen erfassen zu lassen.
Als Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer, Installateurin bzw. Installateur oder andere befugte Person sind Sie "prüfberechtigt" und tragen die Anlagen- und Prüfdaten in der Datenbank ein. Sie haben den Überblick über „Ihre“ Anlagen. Wenn Fristen ablaufen, können Sie die Kundschaft kontaktieren und eine weitere Überprüfung terminisieren.
Für Prüfberechtigte wird es Schulungen sowie Kurzvideos zur Handhabung der Heizungs- und Klimaanlagendatenbank geben.
Die Anmeldung in der Datenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal. Es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im Unternehmensservice-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.
Vorteile für Prüfberechtigte
- Die Digitalisierung beendet die „Zettelwirtschaft“
- Immer aktuelle Anlagendaten, Abnahme-, Prüf- und Inspektionsberichte (online)
- Prüfformulare sind vorbefüllt mit den Anlagendaten
- Prüfberichte können zeitökonomisch digital versandt werden
- Melde- und Berichtspflichten an Behörden entfallen zum Teil
- Erinnerungsfunktion für bevorstehende oder abgelaufene Fristen
- Alle Anlagendaten werden sicher in einer landesweiten Datenbank gespeichert
FAQ
Wie erhalte ich die Anlagenetiketten?
Als Unternehmen erhalten Sie diese auf Anfrage bei der betreuenden Landesinnung der WKOÖ.
Wie viel kosten die Anlagenetiketten?
Die Anlagenetiketten werden Ihnen kostenlos per Post seitens der betreuenden Landesinnung der WKOÖ zugesandt.
Ich habe Probleme mit dem Unternehmensservice-Portal (USP), was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Unternehmensservice-Portal unter der Telefonnummer 050 233 733.
Wer verständigt die Anlagenbetreiberin bzw. den Anlagenbetreiber, dass eine Überprüfung fällig ist?
Mithilfe des QR-Codes der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen. Eine aktive Verständigung kann auch durch das Prüfunternehmen (Rauchfangkehrbetrieb/Installationsbetrieb) freiwillig als „Service-Leistung“ erfolgen.
Ist ein Einzelofen, der keine Hauptheizung darstellt, zu erfassen?
Ja. Auch Heizgeräte, die keine Hauptheizung darstellen sind zu erfassen.
Was passiert, wenn eine Anlage getauscht oder ausgeschieden wird?
Wird eine alte Anlage getauscht oder ausgeschieden, ist dies in der Datenbank entsprechend einzutragen, sofern diese Anlage bereits erfasst ist. Jede Neu-Anlage ist zu erfassen und mit einer Anlagennummer (QR-Code) zu versehen.
Was passiert, wenn der QR-Code des Anlagenetiketts nicht mehr auszulesen ist, aber die Anlagennummer bekannt bzw. noch lesbar ist?
Öffnen Sie bei Kenntnis der Anlagennummer die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank und geben Sie die Anlagennummer ein. Falls die Anlagennummer nicht bekannt oder nicht lesbar ist, wenden Sie sich bitte an die Hotline (+43 732) 77 20-134 59 oder per Mail an hka.us.post@ooe.gv.at.
Was kostet die Erfassung der Anlage?
In der Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung ist für die erstmalige Erfassung durch die Rauchfangkehrerin oder den Rauchfangkehrer ein Kostensatz festgelegt. Ansonsten gibt es keine Vorgaben. Unternehmensleistungen im Rahmen der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank sind üblicherweise kostenpflichtig und obliegen der jeweiligen betrieblichen Kalkulation.
Wo ist das Etikett anzubringen?
- Das Etikett ist an einer gut sichtbaren Stelle der Heizungsanlage im Bereich des Typenschildes anzubringen.
- In Ausnahmefällen (wie z.B. Kachelöfen oder Elektrische Widerstandsheizungen) wird das Etikett im Stromverteilerkasten innenseitig angebracht.
- Bei Gas-Verteilungsleitungen wird das Etikett direkt auf einem Rohrkennzeichnungsschild angebracht.
Wie kann eine Feuerungsanlage (z.B. Holzheizung) in Kombination mit einem Stirling-Motor in der Datenbank erfasst werden?
Diese Art von Anlage ist unter „Feuerungsanlage fest/flüssig“ zu erfassen und mit dem Zusatzmerkmal „Blockheizkraftwerk JA“ zu versehen. In weiterer Folge ist dann die elektrische Leistung anzugeben.
Als prüfberechtigtes Unternehmen habe ich den Auftrag bekommen, eine bereits von einer anderen Firma erfasste und geprüfte Anlage zu überprüfen. Wie ist vorzugehen?
In der Datenbank gibt es einen Menüpunkt, mit dem eine Anlage von einem anderen prüfberechtigten Unternehmen übernommen werden kann. Dazu ist ein Auftrag der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers erforderlich.
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Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank
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https://ooe.anlagendatenbank.net/
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Unternehmensservice-Portal (USP)
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https://www.usp.gv.at/
In der Datenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen in Ihrem Gemeindegebiet erfasst. Die Abnahmebefunde und die laufenden Überprüfungen werden digital gespeichert und können von Ihnen eingesehen werden. Somit haben Sie zu jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die Anlagen in Ihrem Gemeindegebiet.
Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal:
Der jeweilige Portalverbundadministrator bzw. die jeweilige Portalverbundadministratorin hat die Aufgabe, die Zuweisung der Portalverbundanwendung „Oö. Heizungs- und Klimaanlagen“ an jene Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, welche diese Datenbank für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen.
Vorteile für Gemeinden
- In der Datenbank können alle im Gemeindegebiet erfassten Anlagedaten, deren Status (in Betrieb, außer Betrieb, aufgelassen) und deren Überprüfungen eingesehen werden und nach bestimmten Kriterien sortiert werden.
- Die digitale Erfassung und digitale Abnahme-Befundung der Anlagen ersetzen die bisherige Meldung in Papierform an die Gemeinde
- auf Knopfdruck können alle überfälligen Überprüfungen bzw. Überprüfungen mit Mängeln im Gemeindegebiet angezeigt werden
Die Kosten für die Datenbank trägt das Land Oberösterreich.
In der Oö. Rauchfangkehrer-Höchsttarifverordnung ist für die erstmalige Erfassung durch die Rauchfangkehrerin oder den Rauchfangkehrer ein Kostensatz festgelegt. Ansonsten gibt es keine Vorgaben, dies obliegt der jeweiligen betrieblichen Kalkulation.
Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an hka.us.post@ooe.gv.at oder rufen Sie uns an unter (+43 732) 77 20-134 59.