Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank (in Betrieb ab 1. Mai 2026)

Die Datenbank erfasst Heizungs- und Klimaanlagen elektronisch und ist Teil der Digitalisierungsoffensive des Landes Oberösterreich. Es werden Ressourcen gespart, die Transparenz erhöht und die Abwicklung beschleunigt.

 

 

Gut zu wissen: allgemeine Informationen

Techniker prüft Heizungsanlage

Quelle: Alexander Raths - stock.adobe.com

Energiesparen ist wichtiger denn je. Nur gut gewartete Heizungs- und Klimaanlagen können auch effizient arbeiten. Regelmäßige Wartung und Überprüfung sind dafür unerlässlich.

In der Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen elektronisch erfasst. Die Datenbank bringt viele Vorteile:

  • Eine regelmäßige Wartung steigert die Effizienz der Anlage und spart somit Energie und Kosten.
  • Sicherheit durch eine optimal eingestellte Heizungsanlage
  • Transparenz: Überprüfungsfristen, Anlagendaten und Prüfberichte sind digital und immer aktuell über die Kennzeichnungsplakette (Anlagen-ID und QR-Code) mit dem Smartphone abrufbar
  • Die Datenbank vereinfacht Arbeitsabläufe für Fachleute und Behörden.
  • Die gesammelten Anlagendaten erleichtern die energiewirtschaftliche Planung.

Die rechtliche Basis bildet das Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG).

Die Befüllung der Datenbank erfolgt durch Prüfberechtigte (Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer, Installateurinnen und Installateure usw.) im Rahmen deren Tätigkeiten bei

  • der Errichtung bzw. dem Tausch von Heizungs- und Klimaanlagen
  • der periodischen Überprüfung oder Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen  oder
  • im Zuge der Überprüfung von Fängen durch die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer.

Muster einer Kennzeichnungsplakette für die Anlagendatenbank

Quelle: Land

Im Zuge der Ersterfassung der Anlagen werden diese mit einer Kennzeichnungsplakette (eindeutige Anlagen‑ID und QR-Code) versehen.

Dadurch bekommen die beauftragten Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer sowie andere Professionistinnen und Professionisten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten. Übertragungsfehler werden minimiert.

  • die Landesregierung, soweit dies zur Verfolgung statistischer, energie- und umweltpolitischer Ziele, zur Information über gesetzliche Pflichten, zu Forschungszwecken, zur Kontrolle von Inspektionsberichten sowie förderrelevanten Abwicklungen notwendig ist
  • die Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich (Zugang über Portalverbund der Gemeinden)
  • die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen
  • die Rauchfangkehrerinnen und Rauchfangkehrer auf von ihnen betreute Heizungsanlagen zur Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Verpflichtungen
  • die Gasnetzbetreiber für Anlagen in ihrem Gasnetz zur Prüfung gesetzlicher Verpflichtungen
  • die Prüfberechtigten auf die von ihnen betreuten Anlagen

Die Datenbank betrifft nur Anlagen für Raumwärme- und Warmwasserbereitung im Sinne des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes. Industrielle Feuerungsanlagen werden nicht erfasst.

  • Feuerungsanlagen (fest, flüssig, gasförmig)
  • Wärmepumpen (neue; bestehende über 70 kW)
  • Elektrische Widerstandsheizungen (neue, falls Hauptheizung; alle über 70 kW)
  • Klimaanlagen (über 70 kW)

Die Kosten für den Betrieb der Datenbank trägt das Land Oberösterreich. Hinsichtlich der Kosten für die Erfassung der Anlagendaten und Prüfergebnisse in der Datenbank gibt es keine Vorgaben, dies obliegt der jeweiligen betrieblichen Kalkulation.

Infos für Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber (Verfügungsberechtigte)

Im Zuge der Ersterfassung der Anlagen werden diese mit einer Kennzeichnungsplakette (eindeutige Anlagen-ID und QR-Code) versehen. Diese Plakette ist durch den Prüfberechtigten an der dafür vorgesehenen Stelle (Heizkessel, Stromverteiler, Gasleitung) anzubringen (aufzukleben).

Die von Ihnen beauftragten Rauchfangkehrerinnen bzw. Rauchfangkehrer oder andere Professionistinnen bzw. Professionisten erhalten einen schnellen Zugriff auf alle Anlagendaten und Übertragungsfehler werden verhindert.

Als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit über den QR-Code die Überprüfungsfristen Ihrer Anlage abzufragen und gegebenenfalls rechtzeitig eine neue Überprüfung zu beauftragen.

Weiters sind die Anlagendaten und Prüfberichte digital als PDF-Dokumente immer aktuell abrufbar.

Die Anlagendaten können ausschließlich durch die für Sie zuständige Behörde und das von Ihnen beauftragte Fachpersonal eingesehen werden. Die Daten sind vor Missbrauch geschützt und nicht öffentlich zugänglich.

Mithilfe des QR-Codes auf der Kennzeichnungsplakette der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen.

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber sind gemäß Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz verpflichtet, die Anlagen erfassen zu lassen.

Infos für Unternehmen (Prüfberechtigte)

Als Rauchfangkehrerin bzw. Rauchfangkehrer, Installateurin bzw. Installateur oder andere befugte Person sind Sie "prüfberechtigt" und tragen die Anlagen- und Prüfdaten in der Datenbank ein. Sie haben den Überblick über „Ihre“ Anlagen. Wenn Fristen ablaufen, können Sie die Kundschaft kontaktieren und eine weitere Überprüfung terminisieren.

Die Anmeldung in der Datenbank erfolgt direkt über das Unternehmensservice-Portal. Es ist also keine eigene Nutzerregistrierung notwendig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Unternehmens können Sie als USP-Administrator selbst im Unternehmensservice-Portal für den Zugriff auf die Datenbank berechtigen.

  • Die Digitalisierung beendet die „Zettelwirtschaft“
  • Immer aktuelle Anlagendaten, Abnahme-, Prüf- und Inspektionsberichte (online)
  • Prüfformulare sind vorbefüllt mit den Anlagendaten
  • Prüfberichte können zeitökonomisch digital versandt werden
  • Melde- und Berichtspflichten an Behörden entfallen zum Teil
  • Erinnerungsfunktion für bevorstehende oder abgelaufene Fristen
  • Alle Anlagendaten werden sicher in einer landesweiten Datenbank gespeichert

Als Unternehmen erhalten Sie diese auf Anfrage bei der betreuenden Landesinnung der WKOÖ.

Die Kennzeichnungsplaketten werden Ihnen kostenlos per Post seitens der betreuenden Landesinnung der WKOÖ zugesandt.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Unternehmensservice-Portal unter der Telefonnummer 050 233 733.

Mithilfe des QR-Codes auf der Kennzeichnungsplakette der Anlage können die Anlagenbetreiberinnen bzw. die Anlagenbetreiber die nächste fällige Überprüfung abfragen und falls erforderlich beauftragen. Eine aktive Verständigung kann auch durch das Prüfunternehmen (Rauchfangkehrbetrieb/Installationsbetrieb) freiwillig als „Service-Leistung“ erfolgen.

Ja. Auch Heizgeräte, die keine Hauptheizung darstellen sind zu erfassen.

Folgende Einstellungen sind vorzunehmen:

  • Zweck der Wärmebereitstellung: Raumwärme, sekundäres System
  • Art der Wärmeversorgung: dezentral
  • Wärmeabgabe für Raumwärme: kleinflächige Wärmeabgabe (Einzelraumheizgerät…)
  • Bauart: Einzelraumheizgerät
  • Fabrikat/Type: „Kachelofen…“ bzw. „Einzelofen…“ bzw. „Tischherd…“

Wird eine alte Anlage getauscht oder ausgeschieden, ist dies in der Datenbank entsprechend einzutragen, sofern diese Anlage bereits erfasst ist. Jede Neu-Anlage ist zu erfassen und mit einer Kennzeichnungsplakette (Anlagen-ID und QR-Code) zu versehen.

Öffnen Sie bei Kenntnis der Anlagen-ID die Heizungs- und Klimaanlagendatenbank und geben Sie die Anlagen-ID ein. Falls die Anlagen-ID nicht bekannt oder nicht lesbar ist, wenden Sie sich bitte an die Hotline (+43 732) 77 20-134 59 oder per Mail an hka.us.post@ooe.gv.at.

Die Kosten für den Betrieb der Datenbank trägt das Land Oberösterreich. Hinsichtlich der Kosten für die Erfassung der Anlagendaten und Prüfergebnisse in der Datenbank gibt es keine Vorgaben, dies obliegt der jeweiligen betrieblichen Kalkulation.

  • Die Kennzeichnungsplakette ist an einer gut sichtbaren Stelle der Heizungsanlage im Bereich des Typenschildes anzubringen.
  • In Ausnahmefällen (wie z.B. Kachelöfen oder Elektrische Widerstandsheizungen) ist die Kennzeichnungsplakette innenseitig im Stromverteilerkasten anzubringen.
  • Nur bei Gas-Mehrzähleranlagen ist auch eine Kennzeichnungsplakette auf der Gas-Verteilungsleitung (Vorzählerleitung) mittels Rohrkennzeichnungsschild anzubringen.

Diese Art von Anlage ist unter „Feuerungsanlage fest/flüssig“ zu erfassen und mit dem Zusatzmerkmal „Blockheizkraftwerk JA“ zu versehen. In weiterer Folge ist dann die elektrische Leistung anzugeben.

In der Datenbank gibt es einen Menüpunkt, mit dem eine Anlage von einem anderen prüfberechtigten Unternehmen übernommen werden kann. Dazu ist ein Auftrag der Anlagenbetreiberin bzw. des Anlagenbetreibers erforderlich.

Ein zusätzliches Gerät in einer Nutzungseinheit (Top) wird angelegt, indem der Link „weiteres Gerät in dieser Nutzungseinheit“ (bei der Hauptseite, Anlage und Standort) ausgewählt wird.

Ja, denn gemäß Oö. LuftREnTG stellen diese eine „Heizungsanlage“ dar. Beim Erfassen (Registrieren) dieser Anlage ist in diesem Fall unter „Zweck der Wärmebereitstellung“ nur „Warmwasser“ auszuwählen.

Handelt es sich um verschiedene Heizgeräte, sind diese einzeln zu erfassen. Bei Kombikesseln für mehrere Brennstoffe ist bei der Erfassung (Registrierung) jener Brennstoff auszuwählen, der überwiegend verwendet wird. Bei der Vervollständigung des Anlagendatenblattes können dann die weiteren Brennstoffe ausgewählt werden.

Die Herstellnummer ist die am Gerät angegebene Seriennummer.

Eine Abnahme kann nur von einem prüfberechtigten Unternehmen vorgenommen werden. Wenn mehrere Betriebe an einer Abnahme beteiligt sind, können Vorleistungen in einem Bemerkungsfeld eingetragen werden. Atteste/Bestätigungen können auch unter „Dateianhänge“ hochgeladen und gespeichert werden.

Eine Anlage, deren Hauptfunktion das Heizen ist, wird als Heizungsanlage registriert. Andernfalls als Klimaanlage.

Hinweis: Bei Wärmepumpen gibt es ein zusätzliches Merkmal, ob diese auch für den Kühlbetrieb eingesetzt wird (Punkt "auch für Kühlbetrieb geeignet").

Das Heizregister in einer Lüftungsanlage ist als Anlagentyp „elektrische Widerstandsheizung“ zu erfassen, wenn die Summe der Nennleistungen aller (zentralen) Wärmeerzeuger (inklusive Heizregister) und (zentralen) Kälteerzeuger über 70 kW ist.

Am besten ist wie folgt vorzugehen: 

  1. Gas-Verteilungsleitung (Vorzählerleitung) registrieren (Kennzeichnungsplakette mit QR-Code auf einem Rohrkennzeichnungssschild; falls noch nicht durchgeführt)
  2. Ausgehend von dieser Vorzählerleitung in weiterer Folge die Gasgeräte über den Link „weitere Anlage am Standort“ registrieren und ganz wichtig, das jeweilige Gasgerät der entsprechenden Nutzungseinheit (Top) zuordnen.

Solche Anlagen werden in der Datenbank nicht registriert, da die Prüfungen und Prüffristen sehr speziell sind. Das Anlagenblatt und die Prüfberichte sind außerhalb der Datenbank zu dokumentieren und bei der Anlage aufzubewahren. 

Gemäß aktueller Rechtslage sind zwei Fälle zu unterscheiden: 

  1. Neben dem Gasherd hängen an der Gasleitung in der betreffenden Nutzungseinheit auch Gasgeräte für Raumwärme und Warmwasser: Der Gasherd ist zu registrieren und das Überprüfungsintervall ist auf „nie“ einzustellen. Mit der Registrierung der Gasgeräte wird auch die dazugehörige Gasleitung (nach dem Zähler) automatisch in der Datenbank angelegt und mit einer Prüffrist hinterlegt. Die Gasleitung ist damit in regelmäßigen Abständen (15 Jahre bei Erdgas bzw. 6 Jahre bei Flüssiggas) zu überprüfen. 
  2. Der Gasherd ist das einzige Gasgerät in einer Nutzungseinheit: In diesem Fall liegt keine „Feuerungsanlage“ im Sinne des Oö. LuftREnTG vor und damit besteht auch keine Registrierungspflicht und Überprüfungspflicht der Gasleitung nach diesem Gesetz. Sehr wohl gibt es jedoch eine Überprüfungspflicht der Gasleitung nach dem Stand der Technik (ÖVGW). Eine Registrierung wird daher entsprechend Pkt. 1. empfohlen.

Infos für Gemeinden (Behörden)

In der Datenbank werden Heizungs- und Klimaanlagen in Ihrem Gemeindegebiet erfasst. Die Abnahmebefunde und die laufenden Überprüfungen werden digital gespeichert und können von Ihnen eingesehen werden. Somit haben Sie zu jeder Zeit einen aktuellen Überblick über die Anlagen in Ihrem Gemeindegebiet. 

Der Einstieg in die Datenbank erfolgt durch Ihr Gemeindeportal:

Die jeweilige für Portalverbundadministration zuständige Person hat die Aufgabe, die Zuweisung der Portalverbundanwendung „Oö. Heizungs- und Klimaanlagen“ an jene Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, welche diese Datenbank für die ihnen übertragenen Aufgaben benötigen. 

  • In der Datenbank können alle im Gemeindegebiet erfassten Anlagedaten, deren Status (in Betrieb, außer Betrieb, aufgelassen) und deren Überprüfungen eingesehen und nach bestimmten Kriterien sortiert werden.
  • Die digitale Erfassung und digitale Abnahme-Befundung der Anlagen ersetzen die bisherige Meldung in Papierform an die Gemeinde.
  • Auf Knopfdruck können alle überfälligen Überprüfungen bzw. Überprüfungen mit Mängeln im Gemeindegebiet angezeigt werden.

Link zur Oö. Heizungs- und Klimaanlagendatenbank

Rechtliche Grundlage

Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (Oö. LuftREnTG)

Kontakt und Info-Hotline

Haben Sie noch Fragen? Dann schreiben Sie diese an hka.us.post@ooe.gv.at oder rufen Sie uns an unter (+43 732) 77 20-134 59.