Aktualisierung der Statuserhebung für PM10– ergänzende Daten für die Jahre 2004 bis 2009 (2010)

Die Statuserhebung für PM10 musste für die Jahre 2004 bis 2009 aktualisiert werden, da der Grenzwert trotz der bereits umgesetzten Staubminderungsmaßnahmen weiterhin überschritten wurde und daher weiterer Handlungsbedarf bestand.

Seit 2001 enthält das Immissionsschutzgesetz-Luft einen Grenzwert für PM10, den Schwebestaub mit einer Korngröße von unter 10 µm. Seither wurde dieser Grenzwert vor allem im Raum Linz, aber auch an manchen weiteren Orten im oberösterreichischen Zentralraum überschritten.

Über die bis 2003 aufgetretenen Grenzwertüberschreitungen wurden bereits Statuserhebungen verfasst und in der Folge Maßnahmen umgesetzt (Verordnung LGBl. Nr. 115/2003 und das vom Landtag beschlossene 30-Punkte-Programm von 2005). Nunmehr soll ein Maßnahmenprogramm verlautbart werden, das alle in Oberösterreich bereits laufenden und beschlossenen Maßnahmen zusammenfasst.

Als fachliche Grundlage wird damit zusammen auch die Statuserhebung aktualisiert und beschreibt damit die Luftgütesituation in den Jahren von 2004 bis 2009.
 

Ursachen der PM10-Belastung

Ein wesentlicher Faktor für das Auftreten hoher PM10-Konzentrationen ist das Auftreten von länger andauerndem Hochdruckwetter in den Wintermonaten.

Aus den gasförmigen Schadstoffen Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ammoniak entsteht unter solchen Bedingungen im Laufe von mehreren Tagen sogenannter Sekundärstaub. Es handelt sich um  Feinstpartikel (PM2,5 und kleiner), die nicht mit der Schwerkraft deponierbar, sondern nur durch Niederschlag auswaschbar sind. Die windarmen und niederschlagsfreien Inversionswetterlagen sorgen für die Anreicherung dieser Partikel in den unteren Schichten der Troposphäre.

Derartige Vorgänge spielten sich von Mitte Jänner bis Anfang April 2006 in ganz Mitteleuropa ab, sodass gelegentliche Niederschläge in Oberösterreich die Situation nur ganz kurzfristig entspannen konnten, weil rasch wieder schadstoffbelastete Luft aus Nachbarländern nachströmte.

Das durch diese chemischen Umwandlungsvorgänge kombiniert mit Ferntransporten entstandene großräumige Belastungsniveau lag an der Hintergrundmessstation Enzenkirchen an 22 Tagen bereits höher als der Grenzwert von 50 µg/m³. Das heißt, dass es nur mehr einer relativ geringen Zusatzbelastung bedurfte, um die zulässige Anzahl von 30 Überschreitungstagen zu erreichen. Die eher geringe Zusatzbelastung von durchschnittlich 5 - 10 µg/m³ reichte 2006 aus, um den Grenzwert in Steyregg, Traun, Enns - Kristein und Wels an mehr als 30 Tagen zu überschreiten.  Höher war die Zusatzbelastung allerdings in Linz, wo auch wesentlich mehr Überschreitungstage zu verzeichnen waren (bis zu 71). Wie eine Studie des Umweltbundesamts ergab, stammt aber selbst in Linz an höherbelasteten Tagen der Staub nur zur Hälfte aus dem Ballungsraum selbst.

Die chemische Analyse ergab, dass ca. 40 Prozent des Staubs aus anorganischen Sekundärpartikeln bestand. Weitere nicht zu unterschätzende Feinstaubquellen sind Holzrauch und Ruß aus Dieselmotoren.  Durch Abrieb und Aufwirbelung entstandene Stäube sind in der Regel grobkörniger und daher weniger langlebig als die durch Verbrennungs- und andere chemische Prozesse entstandenen Feinstäube. In direkter Straßen bzw. Emittentennähe tragen sie aber ebenfalls zur Belastung bei.

2007 und 2008 gab es nur kurze Zeiträume mit den oben beschriebenen Wetterlagen und die großräumige Basiskonzentration war nur halb so hoch wie im Jahr zuvor. Auch bei gleicher lokaler Zusatzbelastung ergaben sich daraus nur wenige Überschreitungstage. Die zulässige Anzahl wurde nur in Linz überschritten.

2009 wurde die zulässige Anzahl in Linz zwar erreicht, aber nicht überschritten. Bei gleichbleibender PM10-Belastung ist allerdings für 2010 wegen des Wegfalls der Toleranzmarge hinsichtlich der zulässigen Anzahl jedenfalls in Linz mit neuerlichen Überschreitungen zu rechnen.
 

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiet im Sinne des IG-L ist das Bundesgebiet oder jener Teil des Bundesgebietes, in dem sich die Emissionsquellen befinden, für die in einem Programm gemäß § 9a Maßnahmen festgelegt werden können.

In der Statuserhebung ist ein voraussichtliches Sanierungsgebiet auszuweisen.

Voraussichtliches Sanierungsgebiet im Raum Linz ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Linz mit Ausnahme der Katastralgemeinden Ebelsberg, Mönchgraben, Pichling, Posch, Ufer und Wambach und des Naturschutzgebiets Traun-Donau-Auen in der Katastralgemeinde Kleinmünchen, sowie das Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Steyregg.

Das voraussichtliche Sanierungsgebiet Wels umfasst die Innenstadt von Wels, begrenzt im Süden durch die Grenzen der Katastralgemeinden Aschet und Thalheim, im Osten, beginnend bei der Traunbrücke, durch die B 138, Pyhrnpass-Bundesstraße und die B 137, Innviertler Bundesstraße (jeweils inklusive Straße) bis zum Kreuzungspunkt mit der Gärtnerstraße, im Norden entlang der Gärtnerstraße (ohne Straße) bis zur Grenze des Grundstücks Nr. 954/2 KG Wels und weiter entlang der Nordgrenze des Grundstücks Nr. 2452 KG Wels (Westbahn) bis zur Kreuzung des Grundstücks Nr. 2452 mit der Laahener Straße, im Westen wenige Meter weiter bis zur Lokalbahn und entlang der Lokalbahn (ohne Bahntrasse) bis zur Grenze der Katastralgemeinde Aschet.

Das voraussichtliche Sanierungsgebiet Autobahn A1 ist für PM10 dasselbe wie es in der Verordnung  LGBl. Nr. 101/2008  als Sanierungsgebiet für NO2 festgelegt ist: die Teilstrecke der A1 West Autobahn zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr bei km 154,966 und dem Knoten Haid bei km 175, 574.

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: