Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei Anlage und Erweiterung von Betriebs- und Gewerbegebieten

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Das Landschaftsbild der Untereinheit ist von bäuerlichen Siedlungs- und Kulturformen geprägt, durch welche die derzeitige Landschaftsausformung erst entstanden ist. Daher werden Hofformen und Baukörper als typisch für die von bäuerlicher Nutzung geprägten Kulturlandschaft erfahren. Betriebs- und Gewerbezonen gliedern sich aufgrund ihrer völlig andersartigen Funktionalität in ihren Bauformen und Strukturen in eine bäuerlich geprägte Kulturlandschaft nicht nahtlos ein. Dies führt zu einer teilweise starken Durchmischung von bislang ausschließlich landwirtschaftlich genutzten  Landschaftsbereichen mit reiner Wohnbebauung oder Betriebsgebäuden
Für den Tourismus ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungsformen wichtig und auch als Naherholungsgebiet gewinnt der Bereich dadurch an Attraktivität. Um den Erhalt des Kulturgutes „bäuerlich geprägte Landschaft“ sicherzustellen, ist eine sensible Auswahl der Standorte für Betriebs- und Gewerbezonen anzustreben.

 

Gefährdung

Ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau
"Verfemdung" des Landschaftsbildes durch weitere Ausweisung von Siedlungs- und Gewerbeflächen in den Randzonen der bäuerlichen Siedlungen.

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes in den Flächenwidmungsplänen und örtlichen Entwicklungsplänen
Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Neuanlage von Gewerbegebieten und anderen baulichen Maßnahmen
Konzentration der Betriebsanlagen im direkten Anschluss an bestehende Gewerbegebiete unter Rücksichtnahme auf ökologische Funktionen der Landschaft, auf die vorhandene Biotopausstattung sowie auf das Landschaftsbild
Anlage von linearen Gehölzen rund um die Anlagen

 

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