Nutzung des Potenzials von Abbaustätten (vor allem Schotter) zur Entwicklung naturnaher Lebensräume

Raumbezug

Schottergruben in der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Aus naturschutzfachlicher Sicht können in Schottergruben wichtige Ersatzlebensräume (insbesondere für Vögel und Amphibien) entstehen. Das ist  vor allem in dieser Raumeinheit umso bedeutender als in der Alm durch gewässerbauliche Maßnahmen viele ähnliche Strukturen verloren gegangen sind (z.B Schotter- und Altwasserzonen in den Auen).
Als wichtige Sekundärstandorte gelten:

  • Rohbodenstandorte (z.B. Brutplatz des Flussuferläufers)
  • Steilwände (z.B. Brutplatz von Eisvogel und Uferschwalbe
  • Flachwasserbereiche (Nahrungshabitat, Laichgewässer)
  • Trockene Magerstandorte (Zauneidechse, Neuntöter, Schwarzkehlchen)

Für die Nutzung dieses Standortpotenzials sollten dabei in allen Phasen – von Abbau, Rekultivierung und Nachnutzung – die naturschutzfachlichen Interessen ausreichende Berücksichtigung finden. Dazu ist ein möglichst flexibles Agieren notwendig, um auch auf Spontanentwicklungen besser eingehen zu können

 

Gefährdung

Die entsprechenden Lebensräume unterliegen Sukzessionsabläufen und können ohne weitere Bewirtschaftung oder gezielte Pflege nicht stabil und dauerhaft erhalten werden
Verfüllung der Gruben mit Abfällen aller Art
Rekultivierung nach gärtnerischen Gesichtspunkten, großflächige Humusierung und Aufbringen von Oberbodenmaterial
Intensive Folgenutzungen (z.B. Ackerstandorte)

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes bei Abbau und Rekultivierung von Schottergruben im Rahmen der erforderlichen naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren:

  • Sicherung eines möglichst hohen Anteils für die „Folgenutzung Naturschutz“
  • Sicherung nährstoffarmer Verhältnisse

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