Sicherung der traditionellen Siedlungsstrukturen

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Grünlanddominierte Kulturlandschaft mit kleinen Gehölzinseln und Siedlungen“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

In der Untereinheit befinden sich zahlreiche kleinere Ortschaften, bäuerlich geprägte Kleinweiler (meist nur 2-3 Bauernhöfe) und Streusiedlungsgebiete mit Einzelhöfen, die oft von Streuobstbeständen eingefasst sind. Diese historische Siedlungsstruktur, die bis auf die bayerische Landnahme im Mittelalter zurückreicht, prägt das Erscheinungsbild des Landschaftsraumes sehr stark. Derzeit sind Zersiedelungstendenzen an den Rändern mancher dieser Weiler im Gange. Dagegen stehen einige aufgelassenen Höfe sowie Kleinwirtschaften leer und sind dem Verfall preisgegeben.
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist der sukzessive Verfall dieser Gebäude gegenüber einem Abtragen dieser vorzuziehen, da in diesen alten Gemäuern immerhin Lebensraum für verschiedenste Tierarten (Vögel, Fledermäuse, etc.) geboten wird.
Auch aus Gründen der Landschaftsbilderhaltung und der Sicherung unwiederbringlicher, regionaltypischer, traditioneller Bausubstanz sollten solche Gebäude nicht abgetragen werden.
Der Eindruck einer Landschaft wird von deren Bebauungsstruktur mitbestimmt. In der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft können selbst wenige, nicht landschaftsgerechte und an die umgebende Struktur nicht angepasste Baukörper als dominant und störend empfunden werden. Für den Tourismus und auch die Eignung als Naherholungsgebiet ist das charakteristische Landschaftsbild mit seinen traditionellen Siedlungsformen jedoch sehr wichtig.

 

Gefährdung

Zersiedelung der traditionellen Kulturlandschaft durch ungeordnete Siedlungsentwicklung: Entstehung nicht landschaftsgerechter Neubauten, vornehmlich Einfamilienhäuser in unmittelbarer Nachbarschaft traditioneller Streusiedlungshöfe oder in bisher unverbauten Einzellagen
Abtragen und maßgebliches Verändern alter Bausubstanz ohne Berücksichtigung der Funktion und Maßstäblichkeit

 

Wege zum Ziel

Vermeiden von Zersiedelung durch Maßnahmen der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan und örtliche Entwicklungskonzepte)
Einhaltung der in örtlichen Entwicklungskonzepten festgehaltenen Siedlungsgrenzen (keine Neuausweisung von Bauland in landwirtschaftlichen Bereichen außerhalb der festgelegten Baulandbereiche)
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven im Grünland oder bei höherwertigen Lebensräumen in ökologisch wertvolle Flächen
Konzentration der Besiedelung auf vorhandene Ortsbereiche und im direkten Anschluss an bestehende Siedlungen
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten in noch stark traditionell bäuerlich geprägten Kulturlandschaften Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Bewusstseinsbildung für die Belange der Raumordnung und des Landschaftsschutzes
Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei der Neuanlage von Gewerbegebieten
Belassen der leerstehenden Bausubstanz, sofern keine Alternativnutzung sinnvoll erscheint

 

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