- Entwicklung von Grünzügen und Quervernetzungen .
- Erhaltung der landschaftlichen Eigenart der Kulturlandschaft der Austufe .
- Erhöhung des Anteils von Elementen der Kulturlandschaft (Hecken, Obstbaumbestände, Raine, usw.) .
- Erhöhung des Anteils an Wiesen, Ackerrandstreifen und Ackerbrachen .
- Sicherung und Entwicklung naturnaher Fließgewässer .
- Sicherung und Entwicklung reliktischer Gehölzbänder, Kleinwaldflächen sowie Wasser- und Sumpfgräben .
- Sicherung von Hangwäldern im Bereich der kleinräumig ausgeprägten Hochterrassenkanten bei Enns .
- Sicherung reliktischer Magerwiesen auf der Niederterrassenböschung .
- Nutzung des Potenzials zur Entwicklung von Mager- und Trockenwiesen entlang von Verkehrswegen und in Gewerbegebieten .
- Siedlungsentwicklung und Rohstoffgewinnung entsprechend den Grundsätzen des Landesraumordnungsprogramms .
