Sicherung und Entwicklung eines sehr guten bzw. guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer

Raumbezug

Gesamte Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

In der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist der gute ökologische Zustand von Gewässern als zu erreichende Zielvorgabe festgeschrieben. Kriterien zur Verbesserung der Qualität von Gewässern (z.B. ihrer Morphologie, Gewässergüte usw.) wurden festgelegt. Für die Gewässerverwaltungsbehörden herrscht in der Raumeinheit vor allem im Bereich der Herstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässersysteme Handlungsbedarf. Im Gewässergütebereich ist der Sollzustand bereits weitgehend erreicht.
Die ökologische Qualität der Fließgewässer hängt direkt von ihrer Naturnähe ab, artenreiche „Kulturlebensräume“ unter lang dauerndem menschlichem Einfluss (wie in terrestrischen Ökosystemen) haben sich hier nicht gebildet. Problematisch sind menschlich bedingte Verarmungen der Strukturvielfalt in den Bächen, die durch Landbewirtschaftung, Oberflächenversiegelungen, Regulierungen und Stauhaltungen veränderte Hydrologie der Gewässer und schließlich die unter menschlichem Wirken ebenfalls veränderte chemische Beschaffenheit des Wassers.

 

Gefährdung

Drainagen, Bachbegradigungen und Regulierungen
Fließkontinuumsunterbrechungen durch Querbauwerke
Errichtung von Kraftwerksanlagen, Sohlrampen und anderen Kontinuumsunterbrechungen (einschließlich deren Betrieb, beispielsweise durch Ausleitungen, Stauraumspülungen etc.)
Beeinträchtigungen der Gewässergüte

 

Wege zum Ziel

Erhaltung oder Herstellung eines naturnahen hydrologischen Zustandes der Fließgewässer

Bewahrung natürlicher Retentionsräume (Überschwemmungsflächen)
Rückbau von Begradigungen, Sohl- und Uferverbauungen, Verrohrungen und Querbarrieren

Abgabe entsprechender Restwassermengen
Sicherung und lokal Steigerung der Gewässergüte
Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerentwicklungskonzepten

 

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