Sicherung und Steuerung einer landschafts- und funktionsgerechten Bebauung am Ufer und in den seenahen Bereichen

Raumbezug

Umfeld der Seen und Teiche in der Raumeinheit

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Die See- und Teichufer sind attraktive Bereiche für die Erholung. Die Bedeutung eines landschaftsästhetisch hochwertigen Landschaftsbildes und eines möglichst guten Zustandes des Naturhaushaltes sind als extrem wichtig einzustufen. Am Gleinkersee sowie an vielen größeren Teichen der Raumeinheit liegen Gasthäuser, Hütten, Stege und Badeplätze. Soweit die Gewässer durch Straßen erschlossen sind, gibt es dort auch zum Teil großflächige Parkplätze. Der Nutzungsdruck auf die Uferzonen ist entsprechend hoch.

 

Gefährdung

Ausweitung- und Neuwidmung von Bauland
Einzelne, zumeist bauliche Maßnahmen, die eine dauerhafte, maßgebliche, negative Änderung des Erscheinungsbildes der Landschaft zur Folge haben
Langfristige, „schleichende“ Entwicklungen, die sich erst nach einem längeren Zeitraum zu erkennbaren Änderungen aufsummieren
Zersiedelung

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung der Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes in den Flächenwidmungsplänen und in den Örtlichen Entwicklungskonzepten. (Keine weiteren Baulandwidmungen an den Gewässerufern)
Bei Errichtung unvermeidlicher An- oder Neubauten Sicherstellung einer landschaftsgerechten Bauweise, unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, der Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen. Wahrung der Identität der Landschaft und Sicherung einer funktionsgerechten Form der Gebäude. Entsprechende Einflussnahme in den Naturschutzverfahren
Einbindung der vorhandenen Bauten in das Landschaftsbild durch naturnahe Gestaltung der Außenanlagen
Gestaltung und Gliederung der Parkplätze mit Baumreihen
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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