Freihalten von bisher rein bäuerlich besiedelter Hang- und Talzonen von nicht agrarbezogener und nicht landschafts- und funktionsgerechter Bebauung

Raumbezug

Gesamte Untereinheit „Waldarmes Hügelland des Flysch“

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Der Eindruck einer Landschaft wird maßgeblich auch von deren Bebauungsstruktur bestimmt. Während etwa die Zunahme der Bebauung in städtischen Randlagen dem Durchschnittsbeobachter nur begrenzt bewusst wird, kann selbst nur ein einziger  Baukörper in der bäuerlich geprägten Landschaft als sehr dominant und störend empfunden werden.
Insbesondere in den weithin einsehbaren, mehr oder weniger waldarmen Hanglagen der Untereinheit findet Einzelhausbebauung und Streusiedlungsentwicklung ohne erkennbares System statt.
Auch der Wunsch nach individueller Gestaltung ohne Berücksichtigung einer Ensemblewirkung führt in der unmittelbaren Umgebung von traditionell gebauten Gehöften zu nicht landschaftsgerechter Bebauung ohne Einhaltung der Maßstäblichkeit und ohne erkennbares System.
Die Zersiedelung führt zu einer teilweise starken Erweiterung landwirtschaftlicher Bebauungsstrukturen (Einzelhöfe und kleine Weiler) mit reinen Wohnhäusern, wodurch die Möglichkeit, die Landschaft als durch bäuerliches Tun entstandenes Kulturgut wieder zu erkennen, stark geschmälert wird.

 

Gefährdung

Weitere ungeregelte Baulandwidmung und Bebauungstätigkeit ohne Rücksicht auf landschaftliche Charakteristik und Konsequenzen für den Infrastrukturausbau

 

Wege zum Ziel

Berücksichtigung dieser Aspekte in den Flächenwidmungsplänen und den Örtlichen Entwicklungskonzepten
Konzentration der Gewerbe- und Siedlungsentwicklung auf die vorhandenen Siedlungszentren
Rückwidmung von nicht genutzten Baulandreserven in Grünland
Schutz der landwirtschaftlichen Vorrangbereiche vor Wohnbautätigkeit und Baulandsplittern
Errichtung von An- und Neubauten in landschaftsgerechter Bauweise unter Beachtung der naturräumlichen Faktoren, von Sichtbeziehungen, sowie Einhaltung einer guten Proportion, in sich stimmigen Form und Maßstäblichkeit auch in Relation zu den Altbeständen
Bereits vorhandene nicht landschaftsgerechte Bebauungen sollten künftig durch einen Mantel von landschaftstypischen Hecken oder Grüngürteln umschlossen werden, um so einen sanfteren Übergang zur Kulturlandschaft herzustellen
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung der Bebauung für das Landschaftsbild, sowie dessen Funktion für den Tourismus und die Naherholung

 

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