Wer wird gefördert?
Schülerinnen und Schüler einer Polytechnischen, einer mittleren oder höheren Schule - zuständig ist die Bildungsdirektion für Oö. bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Was wird gefördert?
Internatskosten (ab der 9. Schulstufe), Schulbesuch (ab der 10. Schulstufe)
Wie wird gefördert?
Höhe der Grundbeträge:
- Schulbeihilfe: jährlich 1.130 Euro
- Heimbeihilfe: jährlich 1.380 Euro
- Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 105 Euro
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Schülerin / der Schüler muss
- Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein;
- sozial bedürftig sein
Kriterien sind das Einkommen, der Familienstand und die Familiengröße zum Zeitpunkt der Antragstellung; - Die Heimbeihilfe und die Fahrtkostenbeihilfe gebührt nur Schülerinnen und Schülern, die zum Zweck des Schulbesuches außerhalb des Wohnortes der Eltern wohnen, weil dieser Wohnort vom Schulort so weit entfernt ist, dass der tägliche Hin- und Rückweg nicht zumutbar ist und die Aufnahme in eine gleichartige öffentliche Schule, bei der der Hin- und Rückweg zumutbar wäre, nicht möglich war.
Abwicklung / Antragstellung
Weiterführende Informationen zum Onlineratgeber