Sicherung und Entwicklung artenreicher Lebensräume im Bereich von Siedlungs- und Gewerbegebieten

Raumbezug

Alle vorhanden und zukünftigen Siedlungsgebiete

 

Ausgangslage/Zielbegründung

Obwohl die vorliegende Raumeinheit zum Großteil zum ländlichen Raum zu rechnen ist, kann eine künftige, vermutlich lokal begrenzte Entwicklung des Gewerbes nicht ausgeschlossen werden. Da Gewerbegebiete, bedingt durch die weit reichende Bodenversiegelung, von Natur aus artenarme Biotope darstellen, die nur von wenigen Spezialisten besiedelt werden können, sind Ausgleichsmaßnahmen auch in einer ländlich geprägten Raumeinheit aus naturschutzfachlicher Sicht zu begrüßen.
Parks, Bäume, Ruderalflächen, klein strukturierte Gartenanlagen oder Dachbegrünungen sind wertvolle Ausgleichsflächen in einer intensiv genutzten Umgebung. Sie erhöhen die Artenvielfalt und sind meist auch attraktiv für das Ortsbild. Zudem bieten sie Erholungsmöglichkeiten für die Bevölkerung.
Situationsbestimmend sind vor allem die Intensität der Pflege und der Düngung. Je nährstoffärmer das Ausgangssubstrat und je geringer die Pflegeintensität, desto interessanter können sich z.B. extensive Wiesenflächen oder Ruderalflächen entwickeln. Grundsätzlich sind gerade in Gewerbegebieten wie auch entlang von Verkehrswegen große Potenziale für die Entwicklung naturschutzfachlich interessanter Flächen vorhanden.
Zusätzlich haben auch die zahlreichen Hausgärten der Raumeinheit ein beträchtliches Potenzial hinsichtlich einer Besiedelung heimischer Pflanzen- und Tierarten. So stellen z. B. kleinflächige extensive Wiesenflächen in den Privatgärten eine wertvolle Ergänzung für die heimische Insektenfauna dar. Zudem fördern derartige private Initiativen zusehend das Naturbewusstsein des persönlichen Umfeldes.

 

Gefährdung

„Übertriebener Ordnungssinn“
Ungelenkte Siedlungs- und Gewerbeentwicklung
Bebauung bestehender Grünelemente
Einsatz von Streusalz und Herbiziden
Unnotwendige Flächenversiegelung

 

Wege zum Ziel

Die Umsetzung kann auf vielen verschiedenen Ebenen von der Gemeindeplanung bis hin zu konkreten Maßnahmen im Bereich von Kleingärten erfolgen
Standortgerechte Begrünung von Erweiterungs- und Abstandsflächen, einmalige Mahd von Extensivflächen
Wichtig sind meinungsbildende Gespräche z.B. mit den Umweltbeauftragten der Gewerbebetriebe

 

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